
4. Schein    
Punkte: 480
seit: 18.11.2004
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ohne Worte :
Zusammensetzung ALG II Hartz 4
Die Leistungshöhe wird in der Regelsatzverordnung (RSV) festgelegt und aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)1 von 2003 abgeleitet; für die RSV berücksichtigt wird dabei nur das Ausgabeverhalten der unteren 20 Prozent der erfassten Verbrauchergruppen. Für die Ermittlung des Regelsatzes werden die in der EVS ermittelten Ausgaben in zehn Abteilungen gruppiert und mit einem komplexen Schlüssel anteilig abgesenkt. Der Regelsatz setzt sich aus folgenden zehn Abteilungen zusammen:
Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 37 % (Alleinstehende Person 128,39 €, Kind – älter als 13 Jahre alt (Ü13) 102,86 €, Kind – jünger als 14 Jahre alt (U14) 76,96 € – entspricht einem Tagessatz von; 4,28 €, 3,43 € bzw. 2,57 €). Nach Berechnungen der FKE Dortmund beträgt der tatsächliche Lebensmittelbedarf für ein 11-jähriges Kind jedoch 5,71 € und nicht 2,57 € (staatlich), (Einkauf im Supermarkt).
Bekleidung, Schuhe (inkl. Reinigung, Waschen, Reparatur) ca. 10 % (Alleinstehende Person 34,70 €, Kind-Ü13 27,80 €, Kind-U14 20,80 €)
Wohnen (ohne Mietkosten) also Strom & Wohnungsinstandhaltung (Renovierung) ca. 8 % (Alleinstehende Person 27,76 €, Kind-Ü13 22,24 €, Kind-U14 16,64 €)
Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte ca. 7 % (Alleinstehende Person 24,29 €, Kind-Ü13 19,46 €, Kind-U14 14,56 €)
Gesundheitspflege ca. 4 % (Alleinstehende Person 13,88 €, Kind-Ü13 11,12 €, Kind-U14 8,32 €)
Verkehr (Öffentliche Verkehrsmittel und Fahrrad, sowie Zubehör) ca. 4 % (Alleinstehende Person 13,88 €, Kind-Ü13 11,12 €, Kind-U14 8,32 €)
Telefon, Fax, Post- und Kurierdienstleistungen. ca. 9 % (Alleinstehende Person 31,23 €, Kind-Ü13 25,02 €, Kind-U14 18,72 €)
Freizeit, Unterhaltung, Kultur (darin auch Schreibwaren sowie Schulmaterial) ca. 11 % (Alleinstehende Person 38,17 €, Kind-Ü13 30,58 €, Kind-U14 22,88 € – entspricht einem Tagessatz von; 1,27 €, 1,02 € bzw. 0,76 €)
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 2 % (Alleinstehende Person 6,94 €, Kind-Ü13 5,56 €, Kind-U14 4,16 €)
Sonstige Waren und Dienstleistungen ca. 8 % (Alleinstehende Person 27,76 €, Kind-Ü13 22,24 €, Kind-U14 16,64 €)
Dieser Beitrag wurde von silkwing: 20 May 2008, 08:42 bearbeitet
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Wir, die Willigen, geführt von den Unwissenden, verrichten das Unmögliche für die Undankbaren. Wir haben so viel, mit so wenig, schon so lange vollbracht, dass wir qualifiziert sind, Alles mit Nichts zu erreichen. Ein guter Kaffee muss schwarz sein wie die Nacht, heiß wie die Liebe und so bitter wie das Leben.
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