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und Krankenkassenmodalitäten
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 08 Jul 2008, 00:14
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eXma Poltergeist         
Punkte: 6729
seit: 20.10.2004
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Hallo Bildungspöbel,
habe heute durch Zufall von einem Arbeitskollegen erfahren, dass sein Sohn, der unlängst 25 geworden ist, Probleme mit der Krankenkasse hat. Und zwar gibt es wohl eine Regelung, dass man als Student auch nach dem 25. Geburtstag weiter Familienversichert sein kann (also sich nicht selber versichern muss und auch nichts zahlen muss) und zwar für die Zeit, die man Zivildienst oder Bund gemacht hat (also z.B. noch 9 Monate nach dem 25.). Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.
Die Frage ist nun, inwiefern das tatsächlich so ist, oder ob das alles Bullshit ist. Gleichfalls interessiert mich das natürlich auch für das Kindergeld, dass ja angeblich auch nach dem 25. noch für die Zeit des geleisteten Zivil- oder Wehrdienstes weitergezahlt wird. Kann mir da jemand was sagen?
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 08 Jul 2008, 02:10
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alleingelassen.         
Punkte: 9598
seit: 22.10.2004
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Zitat(Stormi @ 08 Jul 2008, 00:14) Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher [..] den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt. Darin liegt der Knackpunkt. Es heißt in Satz 2 Nr. 4 "..wenn sie sich in Ausblidung befinden.." Nun ist freilich die Frage, was man als Ferienjob zwischendurch anerkennt und was man als Berufseinstieg mit anschließendem zweiten Bildungsweg wertet... keine Ahnung, ob es da gesetzliche Vorschriften gibt; ich vermute nicht. Sowohl für Kindergeld als auch für Familienversicherung gilt seit 2007: Geburtsjahr bis 1981: bis 27 (vollendetes Lebensjahr) Geburtsjahr 1982: bis 26 Geburtsjahr ab 1983: bis 25 Zivildienst oder Mordausbildung werden entsprechend angerechnet, Sonderfälle sind unberücksichtigt. #a
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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
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 08 Jul 2008, 06:27
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Wenn man als Student dann wieder in die Familienversicherung aufgenommen wurde, muss auch die verlängerte Leistung durch Zivil-/Wehrdienst gelten. §10, 5.SGB sagt auch nichts gegenteiliges aus. Eventuell §5? Ich meine aber mich zu erinnern, dass mein Bruder nach seiner Ausbildung und Erwerbstätigkeit wieder familienversichert wurde.
@abd: kannst du mal bitte korrekt die Paragraphen zitieren? Es ist Satz 2, Nr. 3 die du meinst. In Nr. 4 geht es um Behinderungen (jaja, ich weiß, Arbeit ist eine Behinderung ... ). Meines Wissen nach gibt es keinen Unterschied zwischen 1. und 2. Bildungsweg. Ausbildung bleibt Ausbildung.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 08 Jul 2008, 11:18
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verkwirtsch         
Punkte: 4565
seit: 09.04.2004
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Zitat(Stormi @ 08 Jul 2008, 00:14) Das Problem in dem Fall ist nun, dass der Sohn nach dem Zivildienst und vor dem Studium noch eine gewisse Zeit gearbeitet hat und die Krankenkasse daher mit Verweis auf (das hab ich nur undeutlich mitbekommen, die Angabe muss nicht stimmen) das 5. SGB §10 den Anspruch auf "verlängerte" Familienversicherung ablehnt.  Meiner Meinung nach nur ein billiger Versuch der Krankenkasse, einen Zahlenden mehr ins Boot zu holen. Da § 10 SGB V auf keine Einschränkung verweist, sollte sich das Problem durch einen schnöden Widerspruch mit Hinweis auf den regulären Studienbeginn lösen lassen. Aber die zicken ja immer rum. Rechtlich ist das, glaube ich zumindest, nicht haltbar. (Übrigens Vorsicht! Solltet ihr mal ein Praktikum machen, wo es Geld gibt (insbesondere mehr als 400 € monatlich) zählt dieses nicht zur Ausbildung und ihr müsst euch dann selbst versichern, sofern die Krankenkasse davon weiß...)
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 08 Jul 2008, 11:33
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try to live while god says no         
Punkte: 3321
seit: 14.10.2003
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bist nur solange unter der Fuchtel Deiner Eltern, wie Du unselbständig bist, sobald Du arbeiten gehst, also selbständig bist, verlierste Anspruch auf solche Leistungen; wenn ich mir innerhalb von 1 Monat nachm Studium ne Ausbildung gehabt hätte, wär ich auch weiter familienversichert gewesen und hätte weiter Halbwaisenrente gekriegt. Stattdessen war erst nicht versichert und dann mit Hartz4 und der grade angelaufenen Pflichtversicherung musstich mich bei der TK anmelden (TK is halt eine der besten laut Test) und war über Hartz4 versichert. Jetzt bin ich über meinen Arbeitgeber versichert. Wenn man keine Arbeit hat und auch kein Hartz4 kriegt, muss man sich selbst versichern, nennt sich freiwillige Versicherung und man trägt halt 100% der Versicherungskosten (also nicht wie bei Hartz4, wo man alles bezahlt kriegt oder bei Arbeit, wo einem 50% der Kosten vom Lohn abgezogen werden).
Vielleicht solltet ihr in Erfahrung bringen, was mit "gewisse Zeit gearbeitet" gemeint ist und wie lange man aus der Familienversicherung raus sein darf, um danach den Anspruch wieder zu erlangen.
Dieser Beitrag wurde von Luzifer: 08 Jul 2008, 11:35 bearbeitet
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