vielen, vielen dank an das forum und seine mitglieder, ohnen denen es vllt. nicht so gut geklappt hätte!
Ich habe meinen Brief aus verschiedenen Vorlagen in diesem Thread zusammengeschnippelt, und heute kam die bekannte nachricht "wir haben den Vertrag heute storniert"!
An all die, die sich in einer ähnlichen Situation, wie ich, befinden:
Habt ihr eure Daten gegeben und unfreiwillig einen Vertrag abgeschlossen? Wenn ihr das schnell genug mitbekommt, reicht eine einfache Kündigung. Wenn die 14 Tage jedoch rum sind, kriegt man echt Angst, dass man da nicht mehr rauskommt... Aber auch ich habe es geschafft! Um das Lesen der letzen 30+ Seiten zu ersparren, veröffentliche ich einfach meinen Brief, der mir geholfen hat:
Zitat
VSR-Verlagsservice Ranke & Co Kistlerhofstr. 170 81379 München
XXXXXX XXXXXX XXXXXX
Kundennummer: XXXXXXXXXX Abonnement: Stern
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile Ihnen mit, dass unter der Kundennummer XXXXXXXXX meinerseits kein Vertrag (Stern-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte die gegen gesetzliche Verbote verstossen wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.
Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksamm betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstösst gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.
Sollten Sie trotz dieser reihe an Verstössen meinen Wiederruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen.
Diese wird durch das StGB §263 "Betrug" begründet:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
Ich betrachte dies als den letzten Briefverkehr mit Ihnen.
Hochachtungsvoll
Wie gesagt, ich hab einfach ein paar Vorlagen, die ich in diesem Forum gefunden habe, genommen... Es reicht, die paar Paragraphe aufzuzählen und mit Anwalt/Anzeige drohen und schon sind sie weg! Übrigens: ich habe ein einfaches Einschreiben genommen, sprich 1,60€ + 55 cent Briefmarke, und konnte so noch die über 2,00€ für einen Rückschein sparen
Wer Probleme oder Fragen hat, kann sich noch bei mir melden (da ich wahrscheinlich nur sehr selten hier reingucken werde, könnt ihr mich unter darekkay@freenet.de oder der ICQ-Nummer 295-279 erreichen!)
Ich wünsche Euch allen viel Glück, und gebt nicht auf!