ich wurde auch erwischt und stecke in der tinte. ich liste mal alles chronologisch auf.
1) am juni musste ich die post für meine zivistelle weggebringen und war in eile. wurd ich in der innenstadt angesprochen ob ich behinderten menschen helfen will, ich krieg 2 monate kostenlos ne zeitschrift und soll en feedback zurücksenden. ich war wie gesagt in höchster eile und hab schnell den wisch unterschrieben und gefragt ob auch wirklich nach den 2 monaten schluss sei. ich hab der tussi extra gesagt "und wehe ich hab en abo am hals, dann komm ich auf dich zurück". 5 minuten später kamen mir zweifel auf als ich auf der durchschrift mit blei die 12 monate durchgestrichen sah und die das orginal hatten wo die 12 monate zusätzlich bestimmt noch stehen würden.
2) im juli bekam ich ein schreiben vom vsr verlag, dass ich 14 monate en abo vom kicker hab und den preis von 26 quetsch erstattet bekomm.
3) ich hab dann gegooglet und bin auf dieses forum hier gestoßen, meine schande wurde dann leicht geschmälert, weil ich nicht der einzige gelinkte bin. dann hab ich ein schreiben bisschen umgeändert und per einschreiben (beleg hab ich!) versendet:
Zitat
VSR-Verlagsservice Ranke & Co Kistlerhofstr. 170 81379 München
xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx
Kundennummer: xxxxxxxxxx Abonnement: Kicker
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer xxxxxxxxxx meinerseits kein Vertrag (Kicker-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen; weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.
Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksamm betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Wiederruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen.
Diese wird durch das StGB §263 "Betrug" begründet: (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieses Briefes. Ich betrachte dies als den letzten Briefverkehr meinerseits mit Ihnen.
Hochachtungsvoll
4) heute erhielt ich einen brief, welchen ich hier schon gelesen habe.
Zitat
Sehr geehrte Kunde, leider können wir Ihre Schreiben nicht weiterleiten, da wichtige Vertragsbestandteile fehlen, z.b Verwaltungsfirma, Kundennr, etc... <- kundennummer stand übrigens dabei..
Bitte wenden Sie sich doch direkt an Ihre zuständige Verwaltungsfirma, welche sich Ihnen mittels Auftragsbestätigung vorstellte und der Sie auch regelmäßig ihre Rechnung erhalten.
Ihre zuständige Verwaltungsfirma wird alle Wünsche und Änderungen bearbeiten.
Da wir aus Datenschutzgründen Ihre Anschrift nicht gespeichert haben (jaja), können wir nicht mitteilen, an welche Verwaltungsfirma wir Ihr Abonnement zur Betreuung weitergeleitet haben.
MfG Betrügerfirma Ranke und Co
5) wie soll ich jetzt weiter vorgehen? ich habe schon mit meinem anwalt telefoniert und alle elemente standen im einschreiben. beleg hab ich ja. soll ich strafanzeige bei der polizei erstatten? soll ich nochmal hinschreiben eine andere adresse? email vllt? ich habe keine lust noch mehr energie da reinzustecken....