Sollten deine Erziehungsberechtigten nicht einverstanden sein, ist der Kaufvertrag unwirksam.
Stimmt nur zum Teil: Alles was mit Geld bezahlt wird, welches dem Minderjährigen zur freien Verfügung steht, kann grundsätzlich auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam sein (sog. "Taschengeldparagraf", § 110 BGB). Allerdings wird der Vertrag ERST MIT Bezahlung wirksam (entscheidendes Wort im Gesetz "bewirkt"), so dass sich beim Abo-Fall nix ändert (Vertrag unwirksam).
Was mich aber insgesamt wundert:
Warum fallen so viele darauf rein (kann bei Täuschung passieren) und geben bei einem (vermeintlich) kostenlosen Abo ihr Kontodaten an (das darf nicht passieren!).
Und wundern sich dann noch über Datenklau etc...(einem "Ex-Junkie" Kontonummer, Anschrift, Telefonnummer verraten...tststs)