bei mir is die Geschichte im Endeffekt so gelaufen, dass die Säcke das nem Anwalt überlassen haben und der das an n Inkassounternehmen weitergeleitet hat. Das war n Fehler, denn das zeigt einem, dass der Anwalt selbst nix machen kann und ein Inkassounternehmen kann noch weniger als n Anwalt und im Proinzip werden dann immer weiter Drohbriefe verschickt und Kosten gesteigert. Einfach zum Anwalt gehen und den demjenigen Unternehmen, das grade aktuell is, n Formbrief schreiben lassen. Bei mir sah die Antwort dann so aus: Laut meinem Anwalt ist die Wahrscheinlichkeit, dass die "Gläubiger" noch was darauf schreiben, ziemlich gering, weil die dann wissen, dass sie schlechte Karten mit Drohungen auf fragliche Forderungen haben. Zu der o.g. Anwaltsgeschichte meinte mein Anwalt, wenn er als Anwalt n Fall hat, wo Gläubiger kommen und was fordern und die Rechtslage klar ist, dann schickt er ne Mahnung und wenn daraufhin nix passiert, geht er und holt sich n Mahnbescheid. Wenn ein Anwalt das nicht tut, sondern droht und dann an ein Inkassounternehmen weiterleitet, ist was an der Sache faul - und genau da is der Punkt, wo man sich einfach ma als Unbetuchter mit nem 10er zu nem Anwalt aufmacht (oder wie ich einen als Freund hat) und der dann dafür sorgt, dass man keine nervigen Briefe mehr kriegt. Der Satz "Als Inkassogesellschaft auch zum gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren zugelassen" ist laut meinem Anwalt ein Fake, um Zahlungsunwillige unter Druck zu setzen: Mahn- und Vollstreckungsbescheide kann jeder deutsche Bundesbürger beim Amtsgericht einholen.
Dieser Beitrag wurde von Luzifer: 13 Sep 2008, 02:00 bearbeitet