Ich bin auch endlich raus! Hatte zunächst erstmal wie der Threadstarter widerrufen, aber als dann nach 'ner Woche immer noch keine Antwort da war, hab ich's nochmal auf die "harte Tour" gemacht. Kam zwar dann einen Tag später die Antwort auf meine erste Mail, dass der Widerruf zu spät sei blablablubb, aber heute kam dann die Antwort auf mein zweites Schreiben mit der Stornierungsbestätigung. Man muss denen echt nur mit 'nem Anwalt drohen und gut is, die wissen halt, dass sie im Unrecht sind und denken halt die Leute lassen sich von großen Wörtern wie Inkasso etc. einschüchtern. Hier das Schreiben, dass ich hier ausm Thread habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile Ihnen mit, dass unter der Kundennummer XXXXXXXXX meinerseits kein Vertrag (PCgo-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte die gegen gesetzliche Verbote verstossen wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.
Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksamm betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstösst gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstössen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen.
Diese wird durch das StGB §263 "Betrug" begründet:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
Ich bitte um Antwort.
Hochachtungsvoll,
XXXXXXXXXXXXX
Die haben mir jetzt halt die Stornierung bestätigt und gesagt, wenn ich doch noch was bekomme, dann soll ich das als kostenlose Werbeexemplare ansehen. Yeehaa, endlich hab ich die von der Backe! Ach ja, alles über Mail an info@pvz.de, also auch keinen Cent für die Post bezahlt!