Hi! Ich reihe mich dann auch mal in die Reihe derer ein die darauf reingefallen sind... Ich wurde Anfang Januar vor der Altmarktgalerie von so nem Typen angesprochen wegen nem 2 Monate kostenlosen Abo der ComputerBild. Da dachte ich mir nichts dabei, weil z.b. die Süddeutsche oder die Sächsische Zeitung ja ähnliche Aktionen machen und bei denen hatte ich noch nie Probleme. Jedenfalls hab ich, dumm wie ich war, dem meine Adresse gegeben. Bankdaten wollte er gar nicht haben und hab ich ihm auch nicht gegeben. Am 5. Februar hab ich dann aber einen Brief erhalten, in dem stand ich hätte die Hörzu bestellt - das übliche halt, 2 Monate kostenlos und 12 Monate auf Rechnung, wie ihr alle hier auch. Gleich am nächsten Tag hab ich folgenden Brief per Einschreiben an "Pressevertriebszentrale für Abonnenten, Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf" verschickt (Hab mich da von nem User hier im Thread inspirieren lassen ):
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 31.01.2009, das ich am 05.2.2009 erhielt, mache ich hiermit von meinem Widerrufsrecht Gebrauch. Hiermit widerrufe ich die folgende Bestellung: Abonnement: Hörzu Kundennummer: ...
Ich habe kein Abonnement der "Hörzu" bei Ihnen bestellt und bekam keinen Vertrag ausgehändigt. Ich wurde lediglich vor einigen Wochen von einem Vertreter des VSR Verlagsservice in Dresden angesprochen und zu einem zweiwöchigen Probe-Abo der Computer Bild oder Computer Bild Spiele überredet. Mir wurde versichert, dass ich eine der besagten Zeitschriften zwei Monate kostenlos erhalte und dass ich an keinen Vertrag gebunden bin. Sollten also auf dem Vertrag, den ich nie erhalten habe, andere Angaben stehen, so haben diese nichts mit meiner Einwilligung zu tun.
Desweiteren entspricht ihre Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB). Die Widerrufsfrist beginnt erst, sobald das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt hat. Nach § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht in diesem Fall nicht.
Deshalb widerrufe ich die Abonnement-Bestellung vom 31. Januar 2008 (Datum Ihres Schreibens), Kundennummer ..., und verlange die sofortige Löschung meiner Daten.
Sollten Sie dieser Forderung nicht entsprechen, werden rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs bis spätestens 11.02.2008.
Mit freundlichen Grüßen
...
Nun, eine schriftliche Bestätigung hab ich nie erhalten, aber heute kam doch tatsächlich eine Ausgabe der Hörzu ins Haus geflattert oO. Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten? Nichts bezahlen ist klar, aber soll ich noch nen Brief hin schicken? Oder einfach abwarten und nichts tun? Das wurde sicher schon mal auf den mehr als 80 Seiten hier irgendwo erwähnt, aber ich hoffe mal ihr seht es mir nach wenn ich nicht alle Seiten durchforste .