warum krieg ich dann nen blöden rückschein, aber keine antwort

hier ist jetzt mein zweiter brief, den ich als einschreiben mit rückschein abschicken will als antwort auf den quatsch den die mir geschrieben haben.
verbesserungsvorschläge würd ich gerne hören
Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co. KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anbei schicke ich Ihnen eine Kopie meines Auszuges, der mir vom VSR Mitarbeiter ausgehändigt wurde.
Anhand dieser Kopie lassen sich meine Daten ermitteln, die Ihnen vom VSR - Verlag übermittelt werden, um das Abonnement zu verschicken, da Sie als Pressevertriebszentrale die Verträge des VSR - Verlages eingehen.
Ich habe bereits einen Widerruf an den Verlag geschickt, der allerdings nicht beatwortet wurde.
Deshalb wende ich mich an Sie, um meinen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist zu stornieren.
Am 01.04.2009 wurde ich am Bahnhof in X von einem Vermittler des VSR - Verlags (Nummer X) angesprochen, ob ich mich für ein Hilfsprojekt für Kinder von Hartz 4 Empfängern beteiligen möchte. Man versuche zu überprüfen, wie zuverlässig diese ihren Nebenjob als Zeitungsausträger ausführen. Dadurch würden sie ein kleines Taschengeld verdienen. Dabei müsste ich lediglich eine Zeitschrift zwei Monate lang kostenlos laut Angaben Ihres Mitarbeiters erhalten und Rückmeldung geben, ob ich auch die Zeitungen termingerecht erhalten habe.
Dies würde ohne jegliche Form von Verpflichtungen stattfinden.
Der Vordruck mit dem entscheidenden Satz „Ja, ich möchte 2 Monate kostenlos sowie weitere 12 Monate gegen Rechnung“ widerspricht den Aussagen Ihres Mitarbeiters und ist daher ohne Gültigkeit für die hier versprochene kostenlose Leseprobe.
Zusätzlich wurde ich weder von einem Vertrag, noch der AGB, noch einer erforderlichen Widerrufsbelehrung von Ihrem Mitarbeiter informiert.
Hierbei mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir von ihrem Vermittler zum Einsehen nicht vorlag.
Dies verstößt gegen das BGB, welche sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.
Falls Sie sich auf die von mir unterschriebenen Zettel berufen möchten - Die Unterschrift kam unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande und ist somit nichtig gemäß §123 BGB.
Desweiteren möchte ich auf §§16ff UWG hinweisen. Werbung ist strafbar wenn der Werbende damit absichtlich beim Verbraucher falschen Anschein weckt.
Ich möchte diesen Vertrag sowie das damit verbundene Abonnement der Zeitschrift "Focus" mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Innerhalb der gegebenen Widerrufsfrist von 14 Tagen, die ich eingehalten habe, möchte ich die Widerrufsbestätigung und Stornierung erhalten und bitte Sie meine gesamten Daten (Name, Anschrift etc.) zu löschen.
Dazu kann ich sagen, dass ich eine sogenannte Kundennummer derzeit noch nicht besitze, da Sie mir keine zugeteilt haben.
Jedoch ist mir sehr wohl bekannt, dass Sie bereits über meine Kundendaten verfügen.
Darüberhinaus wurde ich informiert, dass Sie allein anhand dieser Daten meinen Widerruf bestätigen und somit das Abonnement aufheben können.
Hier nocheinmal meine Daten:
X
Der Widerruf wird hiermit absolut rechtsmäßig.
Wenn Sie dieser Forderung nicht nachkommen und Lieferungen der Zeitungen erfolgen, werden rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet.
Ich behalte mir außerdem vor sowohl eine Strafanzeige als auch eine Anzeige bei der Verbraucherschutzzentrale vorzubereiten.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstössen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand im Zuge der Strafanzeige aufsuchen.
Diese wird durch das StGB §263 "Betrug" begründet:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen.
Sollten mir durch diese Angelegenheit weitere Kosten entstehen, so werde ich Ihnen diese in Rechnung stellen.
Ich bitte nochmals um schriftliche Bestätigung des Widerrufs und somit eine Stornierung des Abonnements.
Mit freundlichen Grüßen,
Dieser Beitrag wurde von Shereile: 07 Apr 2009, 17:38 bearbeitet