hey hey, ich kann vielleicht auch noch eine kleine hilfe sein....
hab zwar nicht jeden beitrag gelesen, aber doch viele, verzeiht mir trotzdem wenn ich etwas wiederhole:
ich bin auch reingefallen, hab nen durchschlag bekommen im oktober und im november dann die vertragsbestätigung, ähnlich wie bei vielen anderen hier... hab daraufhin mit ähnlichen mails, wie auf seite 1 vorgestellt, versucht zu widerrufen, ohne erfolg, dafür sei es zu spät, da der vertragsabschluss auf den 14.10. datiert sei.
mit fogender mail hab ich dann schließlich doch eine stornierung meines abos erreicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme in dieser E-mail Bezug auf die Weigerung meinen Widerruf zu akzeptieren. Aufgrund ihrer unterlassenen Informationspflicht gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV konnte mein Widerruf nicht früher geschehen als zu einer zwei wöchigen Frist nach dem Eingang ihres Schreibens vom 12.11.2009, welche ich auch einhielt.
Daher bitte ich sie ein letztes Mal persönlich mein Abonnement zu stornieren.
Sollten sie sich weigern, sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte prüfen zu lassen, ausgehend von § 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung und ggf. wegen Betruges § 263 StGB. Ferner werde ich mich dann an die Verbraucherzentrale wenden und auch mit Hilfe von Printmedien ihre Geschäftsstrategie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch wird mir im Falle einer Weigerung nichts anderes übrig bleiben als mich mit dem SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG in Verbindung zu setzen um ihre Geschäftspraktiken dort prüfen zu lassen.
Ich bitte sie, den Erhalt dieser E-mail zu bestätigen.
Gruß,
der heute gelieferte spiegel ist jetzt wenigstens eine kleine aufwandsentschädigung