So, hab mal die ersten 13 Seiten und einige weitere Threads im Internet gelesen.
Die haben mir doch tatsächlich Ende November einfachso 54€ von meinem Konto abgebucht.
Soll ich mich also auf §123 BGB Abs. 1 wegen Betrug beziehen? Tritt da nicht §123 BGB ABs. 2 in Kraft, dass die Täuschung über einen Dritten verlief und PVZ damit nichts zu tun hat?
Waren die Einschreiben dieser Form denn bei allen erfolgreich?
Ich werd mal heut Nachmittag die Verbraucherschutzzentrale aufsuchen.
Der Thread ist ein echte Hilfe.
Hab übrigens grad ne Warnung des Verbraucherschutzes entdeckt. hier klicken
Dieser Beitrag wurde von Jonnessen: 22 Dec 2009, 15:16 bearbeitet