Da ich auch schon mal mit dem VSR Probleme hatte, hier einmal meine mail:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Rechnungseinspruch über meine Kundennummer xxxx ein und fordere Sie auf, sämtliche Lieferungen an mich einzustellen. Mir wurde damals von Ihrer Mitarbeiterin lediglich ein kostenloses Probeabo angeboten, zudem habe ich mit der Hörzu nicht die Zeitschrift erhalten, für die ich mich entschieden habe.
Sollten Sie mich weiterhin behelligen, sehe ich mich dazu gezwungen, rechtliche Schritte wegen Betruges und Nötigung gegen Sie einzuleiten. Sollten Verträge in irgendeiner Form zwischen uns entstanden sein, betrachten Sie diese bitte aufgrund arglistiger Täuschung und grober Falschleistung für nichtig. Bitte schicken Sie mir auch eine Fotokopie des angeblichen Vertrages zu, da mir von Ihrer Mitarbeiterin keine Dokumente zurückgelassen wurden.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxx
Als Antwort bekam ich:
Zitat
ehr geehrter Herr xxxx,
wir haben den Vertrag heute storniert. Gleichzeitig erklären wir, aus dem zugrundeliegenden Bestellvertrag keinerlei Rechte mehr herzuleiten.
Sollten aus verlagstechnischen Gründen noch weitere Exemplare zugestellt werden, so bitten wir diese als kostenlose Werbe- exemplare zu betrachten. Auf die Rücksendung gelieferter Hefte wird ausdrücklich verzichtet. Vorliegende sowie evtl. noch eingehende Rechnungen oder Mahnungen sind gegenstandslos. Sollten Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, widerrufen Sie bitte die Lastschrift bei Ihrem Kreditinstitut.
Mit freundlichen Grüßen
- Kundenbetreuung -
Damit war die Sache gegessen und ich hab nie mehr von denen gehört.
Ich hatte vorher Herrn Sureck (der Rechtsberater vom StuWe) meine Situation geschildert:
Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxx,
bitte bezahlen Sie nicht sondern legen Sie Rechnungseinspruch ein mit den Gründen, wie Sie sie mir unten genannt haben und drohen Sie Strafanzeige wegen Betruges und Nötigung für den Fall an, dass Sie weiterhin behelligt werden. Hilfsweise sollten Sie für den Fall, dass doch ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklären. Zusätzlich sollten Sie einen etwaig doch zustande gekommenen Vertrag fristlos kündigen, denn Sie hatten nicht die Ihnen gelieferte Hörzu angekreuzt, also grobe Falschleistung des VSR. Sie sollten außerdem hilfsweise verlangen, dass Ihnen die Urkunde des mit Ihnen angeblich bestehenden Vertrages in Fotokopie zugeleitet wird.
Mit freundlichem Gruß
G. Sureck
Ich hoffe, das hilft euch weiter.
Dieser Beitrag wurde von Kickstart: 26 Oct 2010, 19:36 bearbeitet