_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 370 gäste

VSR Verlagsservice Abofalle

Tipps von Usern für User
Themen Layout: [Standard] · Linear · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 27 Nov 2008, 16:07

Neuling


Punkte: 3
seit: 27.11.2008

jetzt hat vorhin tatsächlich die frau vom "lieferservice frei haus" bei mir angerufen (mit unterdrückter rufnr^^).
ich hab nochmal gesagt dass ich alles widerrufen will, antwort: "dann nehme ich sie da raus, für sie ist damit alles erledigt." bin aber eher skeptisch ob man sich darauf verlassen kann shifty.gif mein plan ist jetzt, wenn ich bis nächste woche ncihts schriftliches über den widerruf habe, einschreiben mit rückschein ...

ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Nov 2008, 16:32

Neuling


Punkte: 4
seit: 07.11.2008

glaub auf eine antwort kann man bei widerruf in der frist lange warten.
ich bin am 3.11.08 reingefallen und habe es zum glück am gleichen tag bemerkt. hab dann (ein hoch auf dieses forum wink.gif ) am 4.11. per einschreiben mit rückschein bei pvz und vsr widerruf eingelegt. rückscheine wurden am 5.11 und 7.11. unterschrieben.
obwohl ich ausdrücklich eine antwort verlangt habe, habe ich bis heute nichts erhalten.

das tolle abo über die wundervolle hörzu soll am 1.12. starten. bin gespannt auf nächste woche....
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Nov 2008, 16:38
avatar
1. Schein
*

Punkte: 13
seit: 27.11.2008

Hallo nochmal,

hab mal alles zusammengefasst, und per Mail an "Frontal 21" geschickt, dass die sich hoffentlich dessen annehmen.

Wollen doch mal sehen wer hier zuletzt lacht ihr Drücker .. nyahaha tongue3.gif


MFG Wimpus

Dieser Beitrag wurde von wimpus: 27 Nov 2008, 16:42 bearbeitet


--------------------
"Wo immer das Böse versucht unschuldigen Bürgern zu Schaden,
wird der Kuchenmann zur Stelle sein ..."
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Nov 2008, 17:07

Neuling


Punkte: 2
seit: 27.11.2008

mich ham se auch reingelegt =/
in der jugend ist man halt voreilig mit daten und unterschrift...
hab mal ne widerrufung hingeschickt bin gespannt was die so antworten... aber sind paar echt nützliche beiträge hier im forum ty smile.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Nov 2008, 17:12
avatar
1. Schein
*

Punkte: 13
seit: 27.11.2008

Gerade vorher kam folgende Antwort von der Pressevertriebszentrale ... wie von mir erwartet:

Zitat
Sehr geehrter Herr ******,

wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung vom 26.11.08.

Der Widerruf erfolgte verspätet.
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Widerrufsfrist beträgt
2 Wochen nach Vertragsabschluß.
Wir bitten um Verständnis, dass wir den Widerruf aus den
vorgenannten Gründen nicht mehr annehmen können und auf
Erfüllung des Vertrages bestehen müssen.
Die Verpflichtungszeit beträgt mindestens 14 Bezugsmonate.

Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit
zur Heft-Nr 05 2010.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

- Frau S. Schulz -



......... einfach nur lächerlich .... aber die werden hoffentlich bald über das aktuelle Vertragsrecht aufgeklärt wink.gif

MFG Wimpus

Dieser Beitrag wurde von wimpus: 27 Nov 2008, 17:13 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Nov 2008, 19:07

Neuling


Punkte: 2
seit: 27.11.2008

die antworten euch so schnell? oO
ich hab noch nix sad.gif
aber denk die werden mir auch sage das meine widerrufung zu spät ist.
hab schonmal folgendes vorbereitet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss Ihrem Schreiben vom …. In dem Sie behaupten mein Widerrufsrecht wäre erloschen wiedersprechen. In der Verbraucherschutzzentrale sagte man mir folgendes: Da ich beim unbewussten unterschreiben des Vertrages (aufgrund des Betruges einer Ihrer Mitarbeiter) weder auf mein Widerrufs-Recht hingewiesen worden bin und ich keine Unterlagen mitbekommen habe beginnt mein 2 wöchiges Widerrufsrecht erst mit ihrem 1. Schreiben das an mich ging. Dieses ist mit dem 24. November 2008 datiert und ging bei mir am 26. November 2008 ein. Da ich am 26. November 2008 mich gleich gemeldet habe liegt dies sehr wohl in der 2 wöchigen Frist. Insofern ist meine Widerrufung rechtens.
Sollten Sie meiner Widerrufung nicht nachkommen, so sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Ich bitte um Bestätigung der Widerrufung.
Mit freundlichen Grüßen



meint ihr das passt so?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Nov 2008, 19:44
avatar
5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

als Einschreiben schicken und ne definitive Frist für die Bestätigung setzen...würde ich machen...
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Nov 2008, 20:45
avatar
Neuling


Punkte: 7
seit: 25.11.2008

Verlasst euch vor allem nicht auf mündliche Zusagen... ihr seht ja, was daraus wird (von wegen 2 Monate kostenlos Zeitschrift beziehen und kein Vertrag).
Alles muss immer schriftlich festgehalten und bestätigt werden, damit ihr was in der Hand habt.

Und auf Reaktionen von denen würde ich auch nicht warten, die halten euch nur hin.

@Wimpus
Die versuchen natürlich, die Leute mürbe zu machen. Viele denken sich dann wahrscheinlich irgendwann, dass sie lieber ein Jahr die Zeitschrift bezahlen, als sich weiter den Stress anzutun.

Nicht kleinkriegen lassen!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 27 Nov 2008, 21:12

Neuling


Punkte: 2
seit: 27.11.2008

Als erstes meinen Dank an apo1337, auf Seite 43 hat er ein Widerruf-Schreiben aufgezeigt, was ich auf meinen Fall umgearbeitet habe und so wie er er es beschrieben hat an PVZ, Stern und VSR gesandt (e-Mail). Ich habe zuerst keine Antwort bekommen und schon Panik gekriegt.

Heute habe ich dann den ersten Stern ins Haus bekommen wacko.gif , gleichzeitig war ein Anschreiben von PVZ dabei, indem mein Widerruf bestätigt und der Auftrag storniert wird. biggrin.gif
Liebe Grüße an alle, so kommt ihr raus aus der Betrüger-Falle!

Moni

PS: Den Stern habe ich jetzt gratis bekommen rolleyes.gif

ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 28 Nov 2008, 10:26
avatar
1. Schein
*

Punkte: 13
seit: 27.11.2008

Hab hier nochmal Folgendes gefunden, da mich das Thema nicht mehr loslässt:

Paragraph 312 Absatz 4 sagt:

Zitat
§ 312 d Abs. 4 BGB
...
...
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,


ALLERDINGS .. ich zitiere:

Zitat
Gut, der Einwand ist zwar korrekt von wegen § 312 d Abs. 4 BGB, allerdings handelt es sich bei einem Zeitschriften-Abo doch um einen Ratenlieferungsvertrag über gleichartige Sachen iSd § 505 I 1 Nr.2 BGB.
[/SIZE]


Alles nachzulesen unter:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?to...=21620&ccheck=1

MFG Wimpus

Dieser Beitrag wurde von wimpus: 28 Nov 2008, 12:22 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 28 Nov 2008, 10:47
avatar
1. Schein
*

Punkte: 13
seit: 27.11.2008

Und nochmal ein Link zu "Ratenlieferungsverträgen" .....

http://dejure.org/gesetze/BGB/505.html

Hierbei ist besonders auf Absatz 2 zu achten

Außerdem ist es unlauterer Wettbewerb laut:

http://lexetius.com/UWG/4

MFG Wimpus

Dieser Beitrag wurde von wimpus: 28 Nov 2008, 12:11 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 28 Nov 2008, 11:20

Neuling


Punkte: 2
seit: 27.11.2008

Noch einmal an alle, ich habe weder ein Einschreiben bzw. sonst irgendwelche kosten auf mich genommen. Einfach nur 3 e-Mails an PVZ, VSR und Stern gesandt, mit dem Text auf Seite 43 (auf euern Fall umschreiben) und gut is. Bei mir war ebenfalls der Widerruf abgelaufen, aber so hat es geklappt. Wenn die erstmal die Paragraphen hören, dann kuschen die.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 28 Nov 2008, 15:14
avatar
Automatix
*********

Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

Mal sachte, Leute...

...das Netz in Rechtsfragen zu zitieren ist nicht nur fragwürdig, sondern eventuell auch gefährlich. Hier solltet ihr euch lieber auf jemanden verlassen, der euch Seite und Absatz im BGB sagt, denn nur dies hat Gültigkeit!

...selbigen Verweis findet man übrigens auch auf jeder Rechtsseite im Netz.


--------------------
Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 28 Nov 2008, 15:49
avatar
1. Schein
*

Punkte: 13
seit: 27.11.2008

Hab alles gestern in meinen Schulunterlagen nachgelesen => Hatten wir schon lang und breit in Wirtschaftskunde u. BWL .

War nur zu faul alles abzutippen wink.gif


MFG Wimpus
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 28 Nov 2008, 16:12

1. Schein
*

Punkte: 19
seit: 06.11.2008

Habe heute zwei Briefe von VSR bekommen. Sie hätten meinen Widerruf vom 30.10 erhalten und können aber

"nach durchsicht unserer unterlagen keinen bestellschein finden.... Sollten sie jedoch noch eine auftragsbestätigung von einer für ihren wohnort zuständigen lieferfirma erhalten, senden sie diesen brief zur prüfung dorthin zurück zum nachweis, dass sie uns ihren rücktritt mitgeteilt haben... Da wir aus Datenschutzgründen ihre Anschrift nicht gespeichert haben, können wir nicht mitteilen, an welche Verwaltungsfirma wir ihr Abonnement zur Betreuung weitergeleitet haben"


Na toll...
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: