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VSR Verlagsservice Abofalle

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post 28 Nov 2008, 17:24

1. Schein
*

Punkte: 17
seit: 28.11.2008

also bin auch reingefallen. heute kam der brief. habe sofort angerufen, aber keine auskunft gekriegt. dann bin ich zur post, und habe einen widerrufsbrief geschrieben... bin mal gespannt...
und wenn die mir blöd kommen, zeige ich sie an... denn jetzt schon habe ich 3 euro für den einschreibebrief ausgegeben...

lg
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post 28 Nov 2008, 17:55

Neuling


Punkte: 6
seit: 28.11.2008

Also ich bin ja schonmal beruhigt, dass ich nicht der einzige bin, der so blöde war, auf diese Pisser reinzufallen.

Ich bin von denen am 23.10. angesprochen wurden und habe zugestimmt, da ich vorhatte, evtl. PM zu abonnieren und mir dachte: schlimmstenfalls behaupten die, ich hätte einem PM-Abo gleich zugestimmt und müsste das jetzt bezahlen - hatte ich ja sowieso vor!

Der Vertreter hat mir gesagt, er würde mir eine Liste zuschicken, mit über 300 Zeitschriften und dann sollte ich mich nochmal bei denen melden. Sollte ich das nicht tun, so würde das Probeabo gar nicht erst zu Stande kommen.

Vorgestern bekam ich einen Brief: Bestätigung eines Stern-Abonnements. HÄ?
Diesen habe ich gestern sofort per Brief (einschreiben) und e-mail wiederrufen.

Und jetzt das Beste:

Da schicken die mir als Antwort doch tatsächlich ne e-mail mit der Kopie des Vertrages ... auf dem ein Abo des Sterns angekreuzt ist. Das war zum Zeitpunkt meiner Unterschrift aber zu 100% NICHT so.

Aufgrund dessen werde ich denen jetzt erstmal schriftlich ans Bein pissen, wegen Täuschung und Betruges und so.

Außerdem bin ich ernsthaft am Überlegen, ob ich gleich Anzeige wg. Urkundenfälschung erstatten soll...

Mal sehen, wie die Sache ausgeht...
ProfilPM
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post 28 Nov 2008, 18:57
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Automatix
*********

Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

Erstatte Anzeige! Ich bin damals auch zur Polizei gegangen, als die mich angelabert haben, leider haben die sich dann erstmal eiskalt verdrückt sad.gif


--------------------
Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
ProfilPM
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post 28 Nov 2008, 19:07

Neuling


Punkte: 6
seit: 28.11.2008

Ich hab jetzt mal einen Brief aufgesetzt, den die am Montag sowohl per Post, als auch per e-mail von mir erhalten werden und würde gerne eure Meinung bzw. eure Verbesserungsvorschläge dazu hören:

================================================

Widerruf eines Stern-Abonnements

Abonnement: Stern
Kundennummer: ****************

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich am 27.11.08 Ihr Schreiben vom 19.11.08 sowohl per Post (an die Adresse:VSR Verlag Service GmbH | Kistlerhofstraße 170 | 81379 München), als auch per e-mail (info@pvz.de) widerrufen hatte, erhielt ich am 28.11.08 Ihre Antwort per e-mail von der o.g. Adresse. Darin war zu lesen, ich sollte bitte die Unterschrift auf der Kopie des Vertrages überprüfen und gegebenenfalls ihre Unechtheit nachweisen.
Bei dieser Überprüfung musste ich feststellen, dass auf der Vertragskopie ein Stern-Abonnement angekreuzt ist. Das war zum Zeitpunkt meiner Unterschrift aber nicht der Fall! Ganz im Gegenteil:
Der Angestellte Ihres Verlages wies mich am 23.10.08 deutlich darauf hin, dass ich nichts ankreuzen müsse, da man mir ja eine Übersicht all Ihrer Zeitungen zuschicken würde. Außerdem widersprechen sich die Angaben auf dem Vertrag mit den Versprechungen ihres Angestellten.

Demzufolge fechte ich erstens den Vertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB an, denn ich sehe mich hier mit einem mutwilligen Betrug durch Ihren Mitarbeiter konfrontiert (Straftat nach § 263 StGB). Meine in meinem ersten Schreiben an Sie geäußerte Vermutung, dass hier ein Missverständnis vorliegen würde, ist offensichtlich falsch.
Außerdem weise Sie darauf hin, dass der o.g. Sachverhalt eine Urkundenfälschung darstellt! Dies ist nach § 267 StGB eine Straftat!

Der Verbraucherzentrale sind übrigens genügend Fälle bekannt, wie Sie Menschen mit ihren Tricks abzocken. Da ich von Ihnen am 23.10.08 weder einen Vertrag, noch eine Kopie/Durchschlag etc. erhalten habe, und auch nicht über Widerrufsregelungen informiert wurde, hatte ich außerdem keine Möglichkeit zur fristgerechten Kündigung. Das heißt, Ihre Widerrufsbelehrung wird den gestezlichen Erfordernissen der § 312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB nicht gerecht. Daher erlischt mein Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Demzufolge würde schon mein Widerruf vom 27.11.08 genügen, um mein (von mir nie gefordertes) Abonnement des „Stern“ zu widerrufen.

Abschließend fordere ich Sie hier noch einmal dazu auf, das auf mich laufende Abonnement des „Stern“ zu kündigen und meine personenbezogenen Daten zu löschen! Des weiteren bitte ich um eine Bestätigung dieser Kündigung in schriftlicher Form (per Brief).

Sollten Sie diesen Forderungen nicht nachkommen, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten!

Mit freundlichen Grüßen,

(Datum/Unterschrift)

================================================

Achso, und hier mal noch der erste Bief an, den ich bereits an den Verlag geschickt habe:

================================================

Widerruf eines Stern-Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich einen Brief von Ihnen in meinem Briefkasten gefunden, in dem stand, dass ich mich zu einem Abonnement der Zeitschrift „Stern“ entschlossen hätte. Diesbezüglich muss ein Missverständnis vorliegen. Ich wurde vor einiger Zeit, auf der Straße, auf ein kostenloses und unverbindliches, zweimonatiges Probeabonnement einer Zeitschrift meiner Wahl angesprochen.
Dieses müsste ich nach zwei Monaten verlängern, sollte ich mich entschließen, die entsprechende Zeitschrift kostenpflichtig weiter zu abonnieren. Da Ihr Verlag über 300 Zeitschriften anbieten würde, sollte ich eine Übersicht zu gesendet bekommen und könnte mich dann für eine Zeitschrift von dieser Übersicht entscheiden. Sollte ich dies nicht tun, so würde mein Probeabonnement verfallen.
Da ich mit dem Gedanken spielte, die Zeitschrift „P.M.“ zu abonnieren, sagte ich den oben genannten Konditionen zu.

Allerdings habe ich niemals ein Abonnement des „Stern“ unterschrieben und möchte deswegen mittels dieses Briefes von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Um weitere Missverständnisse auszuschließen: Ich möchte nun auch keinerlei sonstige Abonnements haben.

Mit freundlichen Grüßen,

================================================

Also: Passt der oberste Brief so, oder meint ihr ich sollte gleich Anzeige erstatten?

Dieser Beitrag wurde von Rana-Sapiens: 28 Nov 2008, 19:12 bearbeitet
ProfilPM
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post 28 Nov 2008, 19:39

1. Schein
*

Punkte: 17
seit: 28.11.2008

also ich spiele auch mit dem gedanken anzeige zu erstatten !
ProfilPM
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post 29 Nov 2008, 10:58
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nicht jugendfrei
***

Punkte: 333
seit: 09.08.2006

Zitat(Rana-Sapiens @ 28 Nov 2008, 19:07)
Ich hab jetzt mal einen Brief aufgesetzt, den die am Montag sowohl per Post, als auch per e-mail von mir erhalten werden und würde gerne eure Meinung bzw. eure Verbesserungsvorschläge dazu hören:

================================================

Widerruf eines Stern-Abonnements

Abonnement: Stern
Kundennummer: ****************

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich am 27.11.08 Ihr Schreiben vom 19.11.08 sowohl per Post (an die Adresse:VSR Verlag Service GmbH | Kistlerhofstraße 170 | 81379 München), als auch per e-mail (info@pvz.de) widerrufen hatte, erhielt ich am 28.11.08 Ihre Antwort per e-mail von der o.g. Adresse. Darin war zu lesen, ich sollte bitte die Unterschrift auf der Kopie des Vertrages überprüfen und gegebenenfalls ihre Unechtheit nachweisen.
Bei dieser Überprüfung musste ich feststellen, dass auf der Vertragskopie ein Stern-Abonnement angekreuzt ist. Das war zum Zeitpunkt meiner Unterschrift aber nicht der Fall! Ganz im Gegenteil:
Der Angestellte Ihres Verlages wies mich am 23.10.08 deutlich darauf hin, dass ich nichts ankreuzen müsse, da man mir ja eine Übersicht all Ihrer Zeitungen zuschicken würde. Außerdem widersprechen sich die Angaben auf dem Vertrag mit den Versprechungen ihres Angestellten.

Demzufolge fechte ich erstens den Vertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB an, denn ich sehe mich hier mit einem mutwilligen Betrug durch Ihren Mitarbeiter konfrontiert (Straftat nach § 263 StGB). Meine in meinem ersten Schreiben an Sie geäußerte Vermutung, dass hier ein Missverständnis vorliegen würde, ist offensichtlich falsch.
Außerdem weise Sie darauf hin, dass der o.g. Sachverhalt eine Urkundenfälschung darstellt! Dies ist nach § 267 StGB eine Straftat!

Der Verbraucherzentrale sind übrigens genügend Fälle bekannt, wie Sie Menschen mit ihren Tricks abzocken. Da ich von Ihnen am 23.10.08 weder einen Vertrag, noch eine Kopie/Durchschlag etc. erhalten habe, und auch nicht über Widerrufsregelungen informiert wurde, hatte ich außerdem keine Möglichkeit zur fristgerechten Kündigung. Das heißt, Ihre Widerrufsbelehrung wird den gestezlichen Erfordernissen der § 312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB nicht gerecht. Daher erlischt mein Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Demzufolge würde schon mein Widerruf vom 27.11.08 genügen, um mein (von mir nie gefordertes) Abonnement des „Stern“ zu widerrufen.

Abschließend fordere ich Sie hier noch einmal dazu auf, das auf mich laufende Abonnement des „Stern“ zu kündigen und meine personenbezogenen Daten zu löschen! Des weiteren bitte ich um eine Bestätigung dieser Kündigung in schriftlicher Form (per Brief).

Sollten Sie diesen Forderungen nicht nachkommen, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten!

Mit freundlichen Grüßen,

(Datum/Unterschrift)

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Achso, und hier mal noch der erste Bief an, den ich bereits an den Verlag geschickt habe:

================================================

Widerruf eines Stern-Abonnements
Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich einen Brief von Ihnen in meinem Briefkasten gefunden, in dem stand, dass ich mich zu einem Abonnement der Zeitschrift „Stern“ entschlossen hätte. Diesbezüglich muss ein Missverständnis vorliegen. Ich wurde vor einiger Zeit, auf der Straße, auf ein kostenloses und unverbindliches, zweimonatiges Probeabonnement einer Zeitschrift meiner Wahl angesprochen.
Dieses müsste ich nach zwei Monaten verlängern, sollte ich mich entschließen, die entsprechende Zeitschrift kostenpflichtig weiter zu abonnieren. Da Ihr Verlag über 300 Zeitschriften anbieten würde, sollte ich eine Übersicht zu gesendet bekommen und könnte mich dann für eine Zeitschrift von dieser Übersicht entscheiden. Sollte ich dies nicht tun, so würde mein Probeabonnement verfallen.
Da ich mit dem Gedanken spielte, die Zeitschrift „P.M.“ zu abonnieren, sagte ich den oben genannten Konditionen zu.

Allerdings habe ich niemals ein Abonnement des „Stern“ unterschrieben und möchte deswegen mittels dieses Briefes von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Um weitere Missverständnisse auszuschließen: Ich möchte nun auch keinerlei sonstige Abonnements haben.

Mit freundlichen Grüßen,

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Also: Passt der oberste Brief so, oder meint ihr ich sollte gleich Anzeige erstatten?
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das hört sich doch sehr gut an, sehr sachlich und konsequent und nicht beleidigend smile.gif

ich wurde zwar nie von den leuten angesprochen aber nach all dem was ich hier gehört habe würde ich mal sagen das echt jeder klagen soltle, weil grad solche firmen sind es die die leute richtig abzocken und wo dann meist nur irgend son dreister mitte 20er dahitnersteckt mit x briefkasten adressend er aba noch bei mutti wohnt (naja gut vleicht etwas übertrieben da ich zuviel akte0x geguckt hab lol.gif )
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post 29 Nov 2008, 11:25

Neuling


Punkte: 6
seit: 28.11.2008

Ich hab nochwas geändert - schließlich wurde ich ja informiert, dass das kostenlose Probeabo automatisch storniert wird, wenn ich mich nach erhalt der Liste mit allen angebotenen Zeitschriften nicht melde. Das heißt, ich hatte ne Art Widerrufsbelehrung - eine, die nur aus Lügen bestand!

================================================

Da ich von Ihnen am 23.10.08 weder einen Vertrag, noch eine Kopie/Durchschlag etc. erhalten habe, und zudem absichtlich falsch über Widerrufsregelungen informiert wurde, hatte ich außerdem keine Möglichkeit zur fristgerechten Kündigung.

Dieser Beitrag wurde von Rana-Sapiens: 29 Nov 2008, 11:26 bearbeitet
ProfilPM
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post 29 Nov 2008, 11:48
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Neuling


Punkte: 7
seit: 25.11.2008

Zitat(Rana-Sapiens @ 29 Nov 2008, 11:25)
Ich hab nochwas geändert - schließlich wurde ich ja informiert, dass das kostenlose Probeabo automatisch storniert wird, wenn ich mich nach erhalt der Liste mit allen angebotenen Zeitschriften nicht melde. Das heißt, ich hatte ne Art Widerrufsbelehrung - eine, die nur aus Lügen bestand!

Aber keine ordnungsgemäße... die müsste nämlich schriftlich sein.

Hier mal mein Schreiben, danke nochmal an Robinaka smile.gif:

Zitat
Abonnement: xxxxxxxx
Kundennummer: xxxxx
Betreff: Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom xx.xx.08, das ich am xx.xx.08 erhalten habe, mache ich hiermit von meinem Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen Gebrauch und widerrufe die o.g. Bestellung.
Ich habe kein Abonnement der Zeitschrift "xxxxx" bei Ihnen bestellt und auch keinen Vertrag von Ihnen ausgehändigt bekommen. Ich wurde lediglich vor einiger Zeit von zwei Vertretern Ihres VSR Verlagsservice auf der Strasse angesprochen und zu einem Probelesen einer Zeitschrift meiner Wahl überredet. Ich sollte diese Zeitschrift für 2 Monate kostenlos beziehen. Laut Auskunft der Mitarbeiter der VSR wurde mir versichert, dass ich an keinen Vertrag gebunden bin. Sollten plötzlich andere Angaben auf dem Vertrag, den ich nicht erhalten habe, enthalten sein, so hat dies nichts mit meiner Einwilligung zu tun.
Nach Rücksprache mit der Verbraucherschutzzentrale und meinem Anwalt sind von Ihnen diesbezüglich genügend Fälle bekannt. So sehe auch ich mich mit dem mutwilligen Betrug durch Ihre Mitarbeiter konfrontiert. Da dieser sogenannte Vertrag mir nicht ausgehändigt wurde, hatte ich keine Möglichkeit zur sofortigen Kündigung.
Von der Verbraucherschutzzentrale wurde mir nun mitgeteilt, dass Ihre Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des § 312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird, dies bestätigte auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. April 2007 – VII ZR 122/06). Da die Frist nicht beginnt, bevor das Unternehmen den Verbraucher in Textform über das Widerrufs- oder Rückgaberecht ordnungsgemäß belehrt hat, erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Aus diesen Gründen widerrufe ich die Abobestellung vom xx.xx.08 (Datum Ihres Schreibens) Kundennummer: xxxxx und verlange die sofortige Löschung meiner Daten.
Wenn Sie dieser Forderung nicht nachkommen, werden rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet. Sollten mir durch diese Angelegenheit weitere Kosten entstehen, so werde ich Ihnen diese in Rechnung stellen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs bis spätestens zum xx.xx.2008.


Dieser Beitrag wurde von yakidango: 29 Nov 2008, 11:49 bearbeitet
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post 29 Nov 2008, 12:48

1. Schein
*

Punkte: 17
seit: 28.11.2008

Zitat(yakidango @ 29 Nov 2008, 11:48)
Aber keine ordnungsgemäße... die müsste nämlich schriftlich sein.

Hier mal mein Schreiben, danke nochmal an Robinaka smile.gif:
*



das ist perfekt. wenn sie meinen widerruf nicht anerkennen, werde ich diese vorlage auch benutzen
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post 29 Nov 2008, 13:57

Neuling


Punkte: 1
seit: 29.11.2008

Gestern ebenfalls ein Schreiben bekommen sad.gif Ich dummi...

Zitat
Sehr geehrter Kunde,

wir bedanken uns für den von Ihnen erteilten Auftrag zur Lieferung o.g. Zeitschriften für den Aktionszeitraum von mindestens vierzehn Monaten.

Die Zustellung wird zur nächsten Ausgabe erfolgen. Dabei erhalten Sie die Zeitschrift 2 Monate kostenlos, die wir Ihnen vorneweg von der ersten Rechnung abziehen.

Sollten noch irgentwelche Fragen über diese Bestellung....
...unter Angabe der Bearbeitungsnummer: VSR-SWXXXXXX

Anschließend erfolgt die Weitergabe Ihrer Bestellung an die Pressevertriebszentrale in Stockelsdorf...


Hab aber noch keine Kundennummer? -> aber schon dem Miesen Verein geantwortet sie sollen mein Abo kündigen usw... pinch.gif
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post 29 Nov 2008, 14:22

Neuling


Punkte: 7
seit: 12.11.2008

Zitat(Optik-Fan-DD @ 29 Nov 2008, 13:57)
Gestern ebenfalls ein Schreiben bekommen  sad.gif  Ich dummi...
Hab aber noch keine Kundennummer? -> aber schon dem Miesen Verein geantwortet sie sollen mein Abo kündigen usw... pinch.gif
*


Lies dir mal meinen Beitrag S. 70 an, da hat die Kundennummer keinen interessiert.
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post 29 Nov 2008, 16:58

Neuling


Punkte: 6
seit: 28.11.2008

"Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs bis spätestens zum xx.xx.2008."

Das ist gut, das werde ich wohl auch einbauen wink.gif
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post 30 Nov 2008, 01:20

1. Schein
*

Punkte: 19
seit: 05.11.2008

An die, die bereits "erlöst" sind:

Wie lange hat bei euch der "Gesamtprozess" gedauert? Also die Zeit vom "Tag der Verarsche" bis zum "Tag der Erlösung"?
ProfilPM
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post 30 Nov 2008, 11:56
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1. Schein
*

Punkte: 13
seit: 27.11.2008

Also am 20.10 hat mich die Tussi angesprochen ...... dann hats 5 Wochen gedauert bis das Schreiben am 25.11 kam, 2 Tage später hab ich dann das Schreiben los ... und so wie ichs von den andern mitbekommen hab, maximal eine Woche ab da .... oder ?



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"Wo immer das Böse versucht unschuldigen Bürgern zu Schaden,
wird der Kuchenmann zur Stelle sein ..."
ProfilPM
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post 30 Nov 2008, 12:18

1. Schein
*

Punkte: 19
seit: 05.11.2008

mit "dem Schreiben" meinst du das "Vielen Dank das sie dies und jedes abonniert haben" richtig?
ProfilPM
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