|
|
|
 13 Jan 2009, 14:18
|

dude-alicious       
Punkte: 1265
seit: 27.10.2008
|
das erwarte ich doch auch nicht, menno  wenn zufällig auf seite XY was steht was ich gerade mal überflogen hab und jemand gerade das gelesen hat, kann er es mir ja auch mitteilen oder nicht... aber jetzt auch egal, widerruf ist gerade raus, wenn man es widerruf nennen kann, denn ein vertrag ist es ja nichtmal Dieser Beitrag wurde von franzman21: 13 Jan 2009, 14:35 bearbeitet
--------------------
When I'm Sad I Stop Being Sad And Be Awesome Instead!
|
|
|
|
|
 13 Jan 2009, 15:53
|

mäh       
Punkte: 1332
seit: 03.08.2005
|
Zitat(franzman21 @ 13 Jan 2009, 13:18) das erwarte ich doch auch nicht, menno  wenn zufällig auf seite XY was steht was ich gerade mal überflogen hab und jemand gerade das gelesen hat, kann er es mir ja auch mitteilen oder nicht... aber jetzt auch egal, widerruf ist gerade raus, wenn man es widerruf nennen kann, denn ein vertrag ist es ja nichtmal  Diese Funktion hilft auch manchmal weiter.
--------------------
|
|
|
|
|
 13 Jan 2009, 18:46
|
Neuling
Punkte: 1
seit: 13.01.2009
|
Hallo, wollte mich noch mal bei allen hier bedanken, bin auch raus... Ich habe folgenden Vordruck genommen und natürlich alles an meine Daten angepasst... Dieser Vordruck wurde hier gepostet, leider find ich ihn mit eurer Suchfunktion gerade nicht... Ich habe diesen "Brief" nur per E-Mail verschickt, außerdem vorher dort angerufen (hätt ich mir sparen können) und vor diesem "Brief" auch schon per E-Mail einen Widerruf gesendet, der war aber laut (erstem) Brief von PVZ zu spät (2 Wochenfrist, auch wenn sie rechtlich gesehen in dem Fall nicht ausläuft). Zitat Bin auch raus smile.gif Zitat Zitat Kundennummer: xxxxxxxxxx Abonnement: Stern
Sehr geehrte Damen und Herren des VSR-Verlagsservice, Sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG, Sehr geehrte Damen und Herren des Stern Kundenservice,
in Bezug auf das Schreiben des VSR-Verlagsservice, datiert auf den 21. Juli 2008 und ein Telefongespräch mit dem Kundenservice der PVZ, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer xxxxxxx meinerseits kein Vertrag (Stern-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht. Aufgrund der Tatsachen, dass ich auf besagtem Zettel keinerlei Bankverbindungsdaten angeben musste und das von mir gewählte Magazin (Stern) ohne Preisangabe und handschriftlich vermerkt wurde, war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Laut §433 BGB ist der Kaufpreis wesentlicher Bestandteil eines Kaufvertrags, somit ist allein aus diesem Grund kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird. Er sprach von einem kostenlosen Abonnement, welches nach 2 Monaten ohne weitere Einwirkung meinerseits abläuft. In Anbetracht des Schreibens, welches ich am 23. Juli 2008 vom VSR-Verlagsservice erhielt und welches die Vertragskonditionen (14 Monate Laufzeit bei 52 Ausgaben jährlich, Gutschrift für die ersten 2 Monate, Heftpreis 2,80 Euro) enthielt, kann dies nur als arglistige Täuschung betrachtet werden.
Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen; weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.
Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.
In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfuhr ich zudem, dass die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Egal aus welchem der genannten Gründe: Ich möchte darum bitten, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer xxxxxxxxxx storniert wird. Auch ohne all diese Verstöße sollten Sie aus Gründen der Kulanz dazu bereit sein. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma sowie dem aller Zeitschriften, die sie Vertreiben.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen. Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.
Im Anhang befindet sich eine Kopie des besagten Zettels, den Sie als Kaufvertrag betrachten.
Ich bitte um sofortige Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens.
Hochachtungsvoll Das ging per Mail an VSR, PVZ und Stern, mit eingescanntem "Bestellschein" im Anhang. Heute kam dann der erste Stern, zusammen mit einem Brief von PVZ, dass sie das Abo storniert haben und erklären, "keine Rechte aus dem vorliegenden Dokument herzuleiten" biggrin.gif Falls ich aus verlagstechnischen Gründen noch Ausgaben erhalte, soll ich sie als Werbegeschenke behalten, sie verzichten ausdrücklich darauf, die zurückzunehmen. Ich hab dummerweise aus Ungeduld am Montag noch ein Einschreiben mit ähnlichem Text an VSR geschickt (welches laut Online Sendungsverfolgung bis heute nicht weiter als bis zum von mir aus gesehen nächstliegenden Logistikzentrum gekommen ist o.O). Das hätt ich mir ja nun sparen können. Aber so insgesamt kann man doch sagen, dafür dass der Stern am Kiosk 3 Euro kostet, ich 2,15 Euro für das Einschreiben ausgegeben hab und um eine Erfahrung reicher bin, hat es sich ja doch irgendwie fast gelohnt, auch wenn's ein bisschen stressig war wink.gif Viel Erfolg allen die noch nicht "erlöst" sind. PS: Bis auf §433 BGB hab ich keinen der zitierten Paragraphen gelesen und ich hab auch nicht mit der Verbraucherzentrale gesprochen. Aber klingt besser wenn man mit dem halben BGB droht. ProfilPM Was soll ich sagen, nach ca. 2 Wochen (denk mal auch wegen Weihnachten) kam dann dieser Brief: Zitat Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung vom 16.12.2008
Wir haben den Vertrag storniert. Gleichzeitig erklären wir, aus dem zugrunde liegenden Vertrag keinerlei Rechte mehr herzuleiten.
Sollten aus verlagstechnischen Gründen noch weitere Exemplare zugestellt werden, so bitten wir diese als kostenlose Werbeexemplare zu betrachten. Auf die Rücksendung gelieferter Hefte wird ausdrücklich verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen i.a. - Frau xxxxxxxx Naja, weil ich mir erst nicht sicher war, hab ich das erste Heft zurückgeschickt per Einschreiben an den Absender (Ein Postfach). Also nochmal fettes thx an alle!
|
|
|
|
|
 14 Jan 2009, 13:16
|
1. Schein 
Punkte: 14
seit: 13.12.2008
|
hab ich auch vor, aber schickt ihr auch den zettel ab? bei mir sind da bankverbindungen eingetragen.. und wieso an die zeitschrift selber schicken? also die email adis wären info@pvz.de info@vsr.cc stimmt so? aber an welche der adressen von brigitte http://www.brigitte.de/service/kontakt/ sollte das dann gehn.. und die haben doch eg nix damit zu tun oder? Dieser Beitrag wurde von evilsheep: 14 Jan 2009, 13:21 bearbeitet
|
|
|
|
|
 15 Jan 2009, 13:11
|
1. Schein 
Punkte: 11
seit: 22.12.2008
|
Schickt's an PVZ (via Einschreiben), VSR antwortet ja nie wirklich bzw. verweist immer auf PVZ (hatte ich ja auch). Bin übrigens auch aus der Sache raus. Die Brigitte war dann ein kostenloses Werbegeschenk
|
|
|
|
|
 15 Jan 2009, 17:30
|
Neuling
Punkte: 8
seit: 09.01.2009
|
Moin moin, Hab jetzt von VSR Post bekommen, auf meinen Widerruf per eMail. Schreiben mir natürlich, dass sie den Vertrag nicht mehr haben und ich mich an die Firma, die sich um den Versand kümmern wenden. Werden damit PVZ meinen, auch wenn sie es natürlich nicht sagen wollen.
Hatte ja aber auch noch einen Widerruf an VSR per Einschreiben geschickt. Sol ich erstmal warten, was sie darauf antworten, oder gleich nochmal nen Einschreiben an PVZ? Was meint ihr?
|
|
|
|
|
 15 Jan 2009, 21:07
|
Neuling
Punkte: 8
seit: 09.01.2009
|
Hab gerade mal den Status meines Einschreiben bei post.de Abgerufen. Folgendes kam raus: Die Sendung wurde zur Abholung durch den Empfänger bereitgestellt und von diesem am 14.01.2009 abgeholt. Achtung: Das angezeigte Zustelldatum weicht eventuell vom tatsächlichen ab (das handschriftliche Datum auf dem Auslieferungsbeleg war nicht eindeutig lesbar). Also müsste der Rückschein ja schon Unterwegs zu mir sein. Kommt der dann eigentlich auch als Einschreiben zu mir? Kann mir auch den Auslieferungsbeleg anzeigen lassen und da steht, dass die Person an dem Tag 153 Sendungen empfangen hat und 153 Rückscheine auch rausgegangen sind. Da kommen anscheinend ne menge Beschwerdebriefe an
|
|
|
|
|
 16 Jan 2009, 01:50
|
Neuling
Punkte: 1
seit: 16.01.2009
|
Hallo! Bin am 14.01. in Jena aufm Uni-Campus drauf reingefallen. War die Geschichte von jungen Arbeitslosen für die Testpersonen gesucht werden. Danach gleich nachgeschaut und diese Seite gefunden. habe mich jetzt nur deswegen hier im Forum angemeldet. Danke an alle die so ausführlich hier Dinge dazugeschrieben haben. Habe dann sofort am 15.01. widerrufen per Einschreiben. Heute waren die wieder aufm Campus...habe Bilder von denen gemacht. Sind die zu was zu gebrauchen? Echt krass wieviele Leute drauf reinfallen...Hätte nie gedacht, dass mir das passiert und zack...ist es passiert  Muss man wohl neue Aufmersamkeit wegen in der Bevölkerung für solche Dinge! Ideen dafür ????
|
|
|
|
|
 16 Jan 2009, 10:53
|
Neuling
Punkte: 7
seit: 10.07.2008
|
franzman 21 stell die Bilder einfach online dann sind alle gewarnt.
|
|
|
|
|
 16 Jan 2009, 13:46
|
1. Schein 
Punkte: 14
seit: 13.12.2008
|
kannst froh sein, dass gleich ins internet bist ^^ die idee kam mir erst beim brief einen monat später -.-
|
|
|
|
|
 16 Jan 2009, 17:01
|
Neuling
Punkte: 1
seit: 16.01.2009
|
Hallo, ich bin wohl am anfang des monats auch darauf reingefallen. in hagen hat mich ein mann angesprochen und meinte sein verlag feiert 60jähriges jubiläum und ich bekomme eine zeitschrift meiner wahl 2 monate kostenlos. ich habe mehrmals nachgefragt ob ich diese zeitschrift dann abonnieren müsste und er meinte: "nein, sie bekommen die zeitschrift 2 monate umsonst und müssen dann nach 2 monaten bescheid sagen ob sie die zeitschrift abonnieren wollen oder nicht.". heute habe ich dann einen brief bekommen auf dem steht: wir bedanken uns für den von ihnen erteilten auftrag zur lieferung der o.g. zeitschrift für den aktionszeitraum von mindestens 14 monaten.
ich habe sofort versucht dort anzurufen aber dort wurde gesagt ich habe ausserhalb der arbeitszeiten angefuren (15 uhr ??? ). nun habe ich eine e-mail an den verlag geschrieben, glaube aber nicht das das reicht, oder?
könnt ihr mir sagen was ich machen soll, damit ich so schnell wie möglich daraus komme?
|
|
|
2 Nutzer liest/lesen dieses Thema (2 Gäste)
0 Mitglieder:
|