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VSR Verlagsservice Abofalle

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post 24 Apr 2008, 14:09
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Automatix
*********

Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

Sofern sie deine Kontonummer nicht haben, keine Sorge...

Aber: In nächster Zeit die Kontoauszüge gut überprüfen und wenn was auffällt sofort zur Bank und die Einzugsermächtigung widerrufen, bzw. das Geld zurückholen, da bist du dann auf der sicheren Seite. Und: vorab trotzdem schon mal präventiv eine Kündigung per Einschreiben schicken!


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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Urmel1912
post 24 Apr 2008, 14:11
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Danke für die rasche Antwort. Ne Kündigung hab ich sofort bei Mail abgeschickt, als ich den ersten Brief von denen erhalten haben. Daraufhin hab ich aber, wie viele andere hier, noch einen Brief bekommen, wo drin stand, dass ich erst nach 14 monaten kündigen kann. ich schicke jetzt nochmal die widerrufsvorlage die hier jemand gepostet hat per einschreiben ab.

VIELEN DANK, ich hoffe, das klärt sich alles.

noch eine frage: was soll ich machen wenn ab Mai das erste heft trotzdem kommt?
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post 24 Apr 2008, 14:13
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Automatix
*********

Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

nimms ruhig, die werden sich schon melden, wenn sies wiederhaben wollen...
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post 27 Apr 2008, 18:06

1. Schein
*

Punkte: 12
seit: 26.04.2008

Pfuiiii.... ich gehöre dann wohl auch zu den dummen sad.gif

Es war am 7.März... Oh jeee schon ewig lange her.

Jedenfalls habe ich dann einen Monat später Post bekommen von denen und war total geschockt. Schließlich habe ich mit dem Mist nicht gerechnet. Hab da dann sofort angerufen. Aber mit denen kann man überhaupt nicht reden.

Bis heute habe ich 2 Ausgaben des "Stern" bekommen.

Jetzt meine Frage, was soll ich tun?

Die haben auch meine Bankdaten noexpression.gif
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post 27 Apr 2008, 18:28
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Hockeyprophi
*********

Punkte: 2765
seit: 22.01.2005

Das kann man ja nicht mehr mit anschauen! Hier mal ein Link, wie sich Hereingefallene wehren können und welche Pflichten man NICHT hat:
klick


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Nichts ist schöner als der eigene Geist!

Sp..T...A...Ges
8 .. 6.. 6 .. 12
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post 27 Apr 2008, 18:31
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5. Schein
******

Punkte: 878
seit: 03.02.2005

Zitat(ClaVik @ 27 Apr 2008, 19:06)
Pfuiiii.... ich gehöre dann wohl auch zu den dummen  sad.gif

Es war am 7.März... Oh jeee schon ewig lange her.

Jedenfalls habe ich dann einen Monat später Post bekommen von denen und war total geschockt. Schließlich habe ich mit dem Mist nicht gerechnet. Hab da dann sofort angerufen. Aber mit denen kann man überhaupt nicht reden.

Bis heute habe ich 2 Ausgaben des "Stern" bekommen.

Jetzt meine Frage, was soll ich tun?

Die haben auch meine Bankdaten  noexpression.gif
*


Version "ich hab Eier in der Hose":
Schick denen nen WIderspruch mit der Begründung, dass Dir das Abo mit Betrugsabsicht untergeschoben wurde mit Androhung von Strafanzeige, setz den Verlag in Kenntnis, dass Du die Einzugsermächtigung widerrufst. Kannst ja noch erwähnen, dass Du auch an den weiteren kostenlosen Exemplaren kein Interesse mehr hast.
Dann wartest Du ab...
sollte doch noch ein Abzug von Deinem Konto erfolgen stellst Du Strafantrag, weil Du denen ja dazu die BErechtigung entzogen hast (ich meine das kann man immer machen)
und lässt die Lastschrift natürlich zurückgeben, dazu hast Du bei der Bank 6 Wochen Zeit, macht die Bank auch ohne Probleme, gibt dann aber an den Verlag Deine Adresse, damit die sich mit dir direkt um das Geld streiten können.
Denen sagst Du dann erneut, dass Dir das Abo mit Betrugsabsicht untergeschoben wurde und wartest ab, bis du Post vom Amtsgericht bekommst. Bekommst Du diese Post nicht, ist die Sache erledigt (also Mahnungen und Inkasso Briefe wegschmeissen, bzw. igonireren, dazu musst du dich nicht äussern)
Ich persönlich glaube nicht, dass der Verlag versuchen würde das Abo einzuklagen.
Wenn er es dennoch versucht wäre halt noch die Frage ob er Recht bekäme, dazu wäre es gut, ein paar Zeugen, z.b. Mitgeschädigte von hier oder woanders zu bekommen...

(ich bin kein Jurist, aber so wie oben stelle ich mir unser Rechtssystem vor)

die Version ohne Eier in der Hose: Ärgern, dass Du nun nen Abo gekauft hast, nochmal Ärgern und brav bezahlen...und rechtzeitig kündigen nicht vergessen...

oder du argumentiert mit: "Dein Widerrufsrecht wurde Dir nicht genannt, so dass die Frist noch nicht begonnen hat"... Problem ist halt, DU hast mal nen Schrieb unterschrieben wo unten Rechts eine Belehrung über deine Widerrufsfrist draufstand...


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guckst du mal hier:Oceana Band www.oceana-band.de
die neue CD ist nun erhältlich


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post 27 Apr 2008, 20:11

1. Schein
*

Punkte: 12
seit: 26.04.2008

Okay... alles klar! Zahlen werde ich ganz bestimmt nicht!!!!!

Reicht es, wenn ich eine E-Mail schreibe? Oder doch eher per Post?


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich das Abonnement der Zeitschrift "Stern" (Kunden-Nr. 0070378ND9).

Ich wurde von Ihrem Verkäufer über die tatsächlichen Vertragsbedingungen getäuscht.
Ich berufe mich auf die §§ 123 I, II S.2, 124 BGB und fechte hiermit meine Willenserklärung an.
Somit ist der Vertrag zwischen mir und der Firma Lieferservice Frei Haus, wahlweise VSR Verlagsservice Ranke & Co gemäß § 142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen.

Sollte innerhalb der nächsten Woche keine Stornierungsbestätigung bezüglich der Auftragsbestätigung von Ihnen bei mir eingehen oder aber weiterhin anderweitige Post in Form von Rechnungen, Zahlungsaufforderungen oder ähnlichem an mich gesendet werden, sehe ich mich gezwungen, einen Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit zu betrauen und Strafanzeige gegen Ihre Firma wegen Betruges nach § 263 I, II S. 2 Nr. 1, Nr. 2 Alt. 2 StGB zu erstatten.

Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht.


MFG


Hab ich mal kopiert... ein paar Einträge vor mir.

Geht das so?
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post 27 Apr 2008, 20:34
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Froschologe
*********

Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

Zitat(ClaVik @ 27 Apr 2008, 21:11)
Okay... alles klar! Zahlen werde ich ganz bestimmt nicht!!!!!

Reicht es, wenn ich eine E-Mail schreibe? Oder doch eher per Post?
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich das Abonnement der Zeitschrift "Stern" (Kunden-Nr. 0070378ND9).

Ich wurde von Ihrem Verkäufer über die tatsächlichen Vertragsbedingungen getäuscht.
Ich berufe mich auf die §§ 123 I, II S.2, 124 BGB und fechte hiermit meine Willenserklärung an.
Somit ist der Vertrag zwischen mir und der Firma Lieferservice Frei Haus, wahlweise VSR Verlagsservice Ranke & Co gemäß § 142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen.

Sollte innerhalb der nächsten Woche keine Stornierungsbestätigung bezüglich der Auftragsbestätigung von Ihnen bei mir eingehen oder aber weiterhin anderweitige Post in Form von Rechnungen, Zahlungsaufforderungen oder ähnlichem an mich gesendet werden, sehe ich mich gezwungen, einen Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit zu betrauen und Strafanzeige gegen Ihre Firma wegen Betruges nach § 263 I, II S. 2 Nr. 1, Nr. 2 Alt. 2 StGB zu erstatten.

Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht.
MFG
Hab ich mal kopiert... ein paar Einträge vor mir.

Geht das so?
*


das beinhaltet mehrere fehler. du widerrufst kein abo, da du nie eins wissentlich abgeschlossen hast. das gleiche gilt für die willenserklärung, da du sie so nie abgegeben hast.
im nächsten absatz drohst du denen, das ist wohl die ganz falsche herangehensweise. weiter willst du gegen die strafanzeige wegen betrugs, täschung, blabla stellen. das wird nichts, da nur der typ der dich beschwatzt hat, dich getäuscht hat. die firma wird mit sicherheit alles abstreiten, da sie nur aboverwalter sind und mit den gebahren auf der straße nichts zu tun haben. deswegen ist deine wut im letzten absatz zu verstehen, du schießt aber in die falsche richtung und das kann dir dann auf die zehen fallen.

ich bin gerade zu faul zu suchen, aber wenn du dir den thread durchliest, dann sind da einige beispiele zum kündigen (die auch funktioniert haben). suche dir die raus und dir wird geholfen.

Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 27 Apr 2008, 20:37 bearbeitet


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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post 27 Apr 2008, 20:42

1. Schein
*

Punkte: 12
seit: 26.04.2008

Zitat(wombat1st @ 27 Apr 2008, 21:34)
das beinhaltet mehrere fehler. du widerrufst kein abo, da du nie eins wissentlich abgeschlossen hast. das gleiche gilt für die willenserklärung, da du sie so nie abgegeben hast.
im nächsten absatz drohst du denen, das ist wohl die ganz falsche herangehensweise. weiter willst du gegen die strafanzeige wegen betrugs, täschung, blabla stellen. das wird nichts, da nur der typ der dich beschwatzt hat, dich getäuscht hat. die firma wird mit sicherheit alles abstreiten, da sie nur aboverwalter sind und mit den gebahren auf der straße nichts zu tun haben. deswegen ist deine wut im letzten absatz zu verstehen, du schießt aber in die falsche richtung und das kann dir dann auf die zehen fallen.

ich bin gerade zu faul zu suchen, aber wenn du dir den thread durchliest, dann sind da einige beispiele zum kündigen (die auch funktioniert haben). suche dir die raus und dir wird geholfen.
*



Okay... alles klar vielen dank!
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post 28 Apr 2008, 10:28

5. Schein
******

Punkte: 842
seit: 15.07.2004

eXma_smiley_anim.gif goes Verbraucherforum
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post 28 Apr 2008, 16:48

1. Schein
*

Punkte: 12
seit: 26.04.2008

Ich hab da noch 'ne Frage... bei mir ist ja die 14 Tägige Frist ja schon lange vorbei, oder verstehe ich das falsch? Wann beginnt die Frist nun eigentlich? Mit der Unterschrift oder der ersten Post von dem Verlag? Oder dem ersten erhalten einer Zeitschrift?

Lohnt es sich dann überhaupt denen per Post einen "Widerruf" zu schreiben?


*argh -.-''
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post 28 Apr 2008, 17:47

1. Schein
*

Punkte: 12
seit: 26.04.2008

Sorry falls ich nerve... aber ich bin kurz vorm durchdrehen...

Kann ich das so formulieren? Hab ich von der Verbraucherzentrale...



Kundennummer: 0070378ND9

Ihre Aufforderung vom 02.04.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 02.04.2008 und teile mit, dass ich den
geforderten Betrag nicht begleichen werde.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit
an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende
Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche Leser davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine
entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom
16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an
zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen
angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten
Entgelt steht.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und
arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die
Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen,
weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um
kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.


Mit freundlichen Grüßen

Dieser Beitrag wurde von ClaVik: 28 Apr 2008, 18:03 bearbeitet
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post 28 Apr 2008, 19:42

Neuling


Punkte: 5
seit: 14.04.2008

happydance.gif
Jaaaaaaaaaa, es geht auch ohne...
Heute kam ein Brief der "hiesigen Lieblingsfirma" mit folgendem Text:
Zitat
Sehr geehrte Frau ...,

wir haben haben den Vertrag heute storniert. Gleichzeitig erklären wie,
aus dem zugrundeliegenden Bestellvertrag  keinerlei Rechte mehr herzuleiten.

Bitt verweigern Sie die  Annahme der eingehenden Zeitschriften.
Vorliegende wie evtl. noch eingehende Rechnungen oder
Mahnungen sind gegenstandslos. Sollten Sie uns eine
Bankeinzugesermächtigung erteilt haben, widerrufen Sie die
Lastschrift  bitte bei Ihrem Kreditinstitut.

MFG  - Kundenbetreuung -


In diesem Sinne - VSR/ PVZ tongue3.gif tongue3.gif tongue3.gif
ProfilPM
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post 28 Apr 2008, 21:27

4. Schein
****

Punkte: 389
seit: 04.04.2008

wenn ich ein abo unterschreibe, auch wenn es nur auf probe ist, dann bedeutet das doch, daß ich die zeitung lesen will? warum nimmt man sie dann nicht einfach? inzwischen sollte doch jeder wissen das es nichts kostenlos gibt! zum glück lese ich keine zeitung, deswegen kann mir sowas nicht passieren und ich hoffe es passiert mir auch in keinem anderen zusammenhang.
ProfilPM
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post 28 Apr 2008, 22:47

Neuling


Punkte: 1
seit: 28.04.2008

Zitat(kleene-Trine @ 19 Feb 2008, 22:24)
ich hab den Wisch jetzt mal eingescannt...

[attachmentid=17550]
*


Dieses eingescante Teil hab ich leider auch neulich unterschrieben, dabei wurde mir allerdings gesagt, ich könne wenn ich wollte die Zeitschrift nach diesen 2 monaten weiterbeziehen. Hatte ich aber nie vor!
Es hieß außerdem, dass die mir das kostenlos geben wollen weil die ihre zusteller testen möchten und ich wüder dann angerufen wie es den liefe.
nachdem meine 14 tage zum Widerruf verstrichen waren kam ein brief ins haus das ich einen vertrag an der Backe hätte, wo ich insgesammt 14 Monate lang den Stern bekäme. Ich angerufen(nachtürlich nicht umsonst): ja ich könne nicht kündigen, und das was ich sage sei ja sowieso falsch.
naja ich hab jetzt an den Verlag(G&J) und den Vertreiber VSR-Verlagsservice Ranke und Co ein schriftliche Beschwerde geschickt in der ich unteranderem angkündige, falls eine Vertragsrücknahme nicht stattfinden soll, ich Anzeige wegen arglistiger Täuschung und Betruges erstatten werde. mal sehn was sie dazu sagen(siehe Wiki: Drückerkolonnen)
ProfilPM
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