für mich als nicht Juristen ist hier ganz klar der Tatbestandes des Betruges erfüllt: Link zum Betrug (weiter unten gibts noch nen Beispiel, das in etwa passend ist "Zeitschriftenabo")
von daher sollte doch jeder der dort betroffen ist sofort die Polizei rufen und hoffen, dass der Typ der einem was andrehen will von der Strasse geschafft wird...
ich denke augfrund dessen bleibt auch das 14 tägige Widerspruchsrecht unberührt und kann auch noch ausgeübt werden, nachdem man davon erfahren hat, dass man eben kein kostenloses Probeabo abgeschlossen hat, nur wirds hinterher immer schwer sein diesen Betrug noch nachzuweisen...
...aber mal ehrlich, wer ist so doof und schliesst ein Abo auf der Strasse ab ? Wer ein Abo haben will soll sich (von mir) werben lassen und die Prämie teilen wir uns dann gerecht... wieso fremde daran verdienen lassen ?
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