Tja... manche sind halt doch so dämlich und fallen auf die Drecksbande rein Mir haben die ein 14-monatiges Spiegelabo angedreht. Die haben mir auch die Geschichte mit den Kindern von Hartz IV-Empfängern und das sie deren Zuverlässigkeit testen wollen und dafür Testpersonen benötigen aufgetischt (natürlich alles kostenlos). Ich habe, als ich einen Brief vom VSRI mit Bestätigung über ein 14-monatiges Abo (2 Monate kostenlos) erhalten habe, sofort einen Brief an den VSRI und eine Mail an die PVZ in Stockelsdorf geschrieben. Der VSRI hat dann das übliche Verwirrungsspiel gestartet und meinte ich sollte mich doch an die zuständige Verwaltungsfirma wenden, sie könnten mir diese aber auch nicht nennen, da sie aus Datenschutzgründen meine Anschrift nicht gespeichert haben. Eine ganze Weile später hat mir die PVZ eine Kündigung zum Heft-Nr. 13 2009 bestätigt. (ich habe nicht gekündigt, ich habe sie lediglich darauf hingewiesen, dass keine gültige Willenserklärung vorliegt und ich arglistig getäuscht wurde) Der zweite Brief des VSRI, der zur selben Zeit ankam, glich dem ersten vom VSRI aufs Wort (--> Standardbrief) In der Zwischenzeit bin ich bei der Verbraucherschutzzentrale gewesen. Die kannten die ganze Story schon... Die Frau hat mir dann geraten nur noch einen einzigen Brief zu schreiben (denn zu viele Briefe vermitteln Angst meinerseits) und wenn der VSRI das Geld abbucht es sofort zurückzuholen. Die werden mir dann mit Anwalt und Inkasso drohen, aber da müsse ich dann durch. Letztendlich ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen und das wissen die auch. Solche Leute hoffen einfach nur, dass man es mit der Angst zu tun bekommt und nichts dagegen unternimmt.
Zitat(wombat1st @ 17 Feb 2008, 13:54)
klar steht die da drauf. ganz unten rechts und kaum lesbar, aber sie ist drauf.
Ja, aber nicht gültig. Im BGB ist ein Muster der Widerrufsbelehrung zu finden. Und da die Widerrufsbelehrung in der Ecke diesem Muster nicht entspricht und auch viel kleiner als der sonstige "Vertrag" geschrieben ist, nicht gültig ist!
Ja, aber nicht gültig. Im BGB ist ein Muster der Widerrufsbelehrung zu finden. Und da die Widerrufsbelehrung in der Ecke diesem Muster nicht entspricht und auch viel kleiner als der sonstige "Vertrag" geschrieben ist, nicht gültig ist!
ich sitze gerade in der SLUB und habe mir mal schnell ein aktuelles BGB und einen kommentar von 2007 geholt. ich will mich deswegen mit dir nicht streiten, aber ich finde hier keinen rechtsgültigen beispieltext. es entspricht wohl auch nicht dem wesen des bgb, daß im gesetzestext konkrete beispiele gebracht werden (das gilt wohl für jeden gesetzestext in der brd und auch im landesrecht). ich glaube übrigens kaum, daß du dir anmaßen solltest zu wissen wie der text aussehen soll und welche schriftgröße er hat. es mag im vorliegenden beispiel sein, daß der text nicht §312BGB-konform ist, prinzipiell reicht deine argumentation aber nicht aus und wäre, wenn überhaupt, nur bestandteil der nichtigkeit. hast du zufällig eine durchschrift von deinem "vertrag", denn mich würde das jetzt echt nochmal interessieren, wie genau dieser zettel aufgebaut war. wenn ja, könntest du ihn einscannen.