Hallo an Alle.
Auch ich bin ein gutgläubiges Opfer des VSR Verlagsservices.
Vor ca. 2 Monaten wurden ich und meine Freundin auf der Prager Str. von einem etwas skurrielen Typen angequatscht, ob wir nich auch Interesse daran hätten, Jugendlichen aus sozial Schwächeren Schichten zu helfen indem wir ihnen ermöglichen Zeitungen bei uns auszutragen.
Meine Freundin hat sofort gesagt, dass sie kein Interesse hat und ihm keine Daten von sich überlässt. Ich hätte es genauso machen sollen und weitergehen. Allerdings habe ich mich überreden lassen und ihm wirklich das volle Programm überlassen, unter dem Vorbehalt das er mir zweimal bestätigte, dass ich vor Beginn irgendeines Abos einen Brief nach Hause geschickt bekomme den ich erst unterschreiben müsste bevor irgendein Vertrag entsteht.
Mir ist es auch total peinlich und absolut unklar wie ich mich auf solche Leute so blauäugig einlassen konnte.
Nun kam gestern ein Brief ins Haus geflattert, der mir sagt das ich die Zeitschrift "Focus" für 14 Monate aboniert habe.
Nachdem ich nun den komletten thread hier gelesen habe, habe ich einige Fragen und mir auch schon einen kleinen "Schlachtplan" entwickelt, weil ich mich von diesen Leute nicht abspeisen werden lasse.
Gestern Abend habe ich eine e-mail an VSR verfasst in der Stand, dass ich keine Zeitschrift aboniert habe und falls ich in diesem Zusammenhang eine Rechnung erhalten sollte eine Anzeige wegen Betruges erstatten werde. Außerdem verlange ich die Löschung meiner Daten aus den Verzeichnissen ihres Unternehmens. (Diese e-mail habe ich mit einer Empfangsbestätigung abgeschickt)
Jetzt warte ich auf eine Antwort von denen und denke nicht das ich sie so klein kreigen kann.
Deshalb habe ich mich im Bezug auf Widerrufserklärungen im Internet schlau gemacht und da auch etwas finden können.
Zitat
. Fristbeginn
a) Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält.
Die Belehrung muss
* in Textform geschehen,
* Namen und Anschrift desjenigen enthalten, gegenüber dem der Rücktritt zu erklären ist,
* einen Hinweis auf den Fristbeginn, Widerrufsfrist und darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt, enthalten,
* einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB enthalten.
b) Bei der Lieferung von Waren beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Tag ihres Einganges beim Empfänger.
Jetzt frage ich mich:
Habe ich eine solche Erklärung erhalten?
War diese Erklärung in dem Wisch enthalten, den ich unterschrieben habe?
Zählt eine Zeitung als "WARE"?
Danke im Vorraus.
Dieser Beitrag wurde von FreaKa2oiD: 11 Apr 2008, 12:51 bearbeitet