Aus Beitrag von "Deutscher":
"...Hier ein par tips erstens mal sind die sogenanten haustürgeschäfte nicht zum kauf verpflichtet.Das heist auch wen ihr ein vertrag abgeschlossen habt müßt ihr den nicht bezahlen, wen ihr die konto nr. mit angegeben habt macht bei der bank für dies abbuchungsverfahren eine sperre. ihr bekommt dan von der pvz eine rechnung.ruft an oder schreibt den was das dieser weg nicht legal sei und das ihr den rechtsanwalt einschalten werdet wen die nicht aufhören würden weitere post/ rechnungen zu schiken.Es steht zwar nicht im gesetz das haustürgeschäfte nicht verboten sind und wie man diese anpreist (leuft unter pressefreiheit) aber unter betrug und angaben von falschen tatsachen ist verboten. Und deswegen es schwer das die polizei was machen kann.."
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Sorry, bin gerade neu hier eingestiegen und weiß deshalb nicht, wie man hieraus zitiert...
Mein Beitrag: Sch... doch auf die Widerrufsfrist!!!Also, gute Tipps von Euch, aber statt Euch den Kopf zu zerbrechen, ob Ihr nun die Widerrufsfrist eingehalten habt oder nicht, könntet Ihr Euch doch auf die
§§ 123 I, II S.2, 124 BGB und als Folge daraus
§ 142 I BGB beziehen.
Die sagen doch, dass ein Rechtsgeschäft (der angebliche Vertrag über das Zeitungsabo) angefochten werden kann (§ 123 I BGB), wenn die abgegebene Willenserklärung (= Eure Unterschrift, die die angebliche Bestellung des ABOs auf dem Schriebs bestätigt) durch Täuschung (Angabe falscher Tatsachen bezüglich der Vertragsbedingungen) erwirkt wurde und für diese Anfechtung gilt dann gemäß § 124 I BGB eine
1-JAHRES-FRIST!!!
Sorry, ich hab nur ein paar Semester Jura studiert (aber es bis ins Hauptstudium durchgehalten!!!

), deshalb hat mein Beitrag auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
aber vielleicht gibt's ja unter den Usern noch nen Juraspezi, der das nochmal grob prüft und Verbesserungsvorschläge anbringt!?
Im Zweifel wissen die aber selbst nicht mehr und meine Erfahrung hat gezeigt, dass die auch relativ schnell kuschen, wenn man mit 'nem Anwalt droht, wie der von mir zitierte Beitrag oben empfielt.
Wenn die mit Inkasso drohen, immer schön ignorieren, denn bei dem geringen Streitwert kommt damit kein Unternehmen durch, auch wenn sie's immer wieder versuchen.
Mein Vorschlag für 'nen Textbaustein dafür wäre:Anfangs kurz den "Tathergang schildern" - WAS, WANN, WO?Ich wurde von Ihrem Verkäufer über die tatsächlichen Vertragsbedingungen getäuscht.
Ich berufe mich auf die §§ 123 I, II S.2, 124 BGB und fechte hiermit meine Willenserklärung an.
Somit ist der Vertrag zwischen mir und der Firma Lieferservice Frei Haus, wahlweise VSR Verlagsservice Ranke & Co
(
bleibt die Frage offen, WER ist eigentlich GENAU der Vertragspartner... aber ich würde auch auf die Firma auf dem doofen Zettel tippen. Das hier in der Klammer dann bitte rauslöschen! ) gemäß § 142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen.
Sollte innerhalb der nächsten Woche keine Stornierungsbestätigung bezüglich der Auftragsbestätigung von Ihnen bei mir eingehen oder aber weiterhin anderweitige Post in Form von Rechnungen, Zahlungsaufforderungen oder ähnlichem an mich gesendet werden, sehe ich mich gezwungen, einen Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit zu betrauen und Strafanzeige gegen Ihre Firma wegen Betruges nach § 263 I, II S. 2 Nr. 1, Nr. 2 Alt. 2 StGB zu erstatten.
(Aber natürlich immer erstmal freundlich mit Widerrufserklärung probieren, bevor Ihr den Text auffahrt! Nur denen, die sich vielleicht schon seit Monaten darüber ärgern, ist damit vielleicht geholfen. Man muss nur dreister sein als die!!!)
So, ich bin für Kritik offen!
Ende des Textes.