Wobei deine Antwort genau genommen nicht richtig ist Haustürgeschäfte sind sehr wohl auch gültige Verträge, an die nur besondere Schuldnerschutzvorschriften angehängt wurden. Eben die 14 Tage Widerruffrist nach Belehrung usw. Du magst schon das richtige meinen, dennoch ist der Beitrag von ratinho wesentlich genauer und trifft vor allem den Punkt, dass vielen nur mit der Anfechtung gedient ist. Das mit dem Betrug mag insoweit richtig sein, als das es vor Gericht immer ne Beweisfrage ist. Wobei die Chancen in dem Fall mit Sicherheit nicht so schlecht wären