ich hab auf dem widerruf leider das datum vergessen, seh ich gerade auf meiner kopie.. aber habs per einschreiben verschickt und hab die quittung noch... ist der beleg beweis genug für einhaltung der frist ? oder nochmal mit datum verschicken ?
Letztlich ist der Poststempel bzw. das Datum auf Deinem Einlieferungsbeleg das was zählt. Im Brief selbst kannst Du auch auf 1978 datieren, ob das stimmt oder nicht, könnte ja eh niemand überprüfen... von daher... passt schon
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