Okay... alles klar! Zahlen werde ich ganz bestimmt nicht!!!!!
Reicht es, wenn ich eine E-Mail schreibe? Oder doch eher per Post?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich das Abonnement der Zeitschrift "Stern" (Kunden-Nr. 0070378ND9).
Ich wurde von Ihrem Verkäufer über die tatsächlichen Vertragsbedingungen getäuscht. Ich berufe mich auf die §§ 123 I, II S.2, 124 BGB und fechte hiermit meine Willenserklärung an. Somit ist der Vertrag zwischen mir und der Firma Lieferservice Frei Haus, wahlweise VSR Verlagsservice Ranke & Co gemäß § 142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen.
Sollte innerhalb der nächsten Woche keine Stornierungsbestätigung bezüglich der Auftragsbestätigung von Ihnen bei mir eingehen oder aber weiterhin anderweitige Post in Form von Rechnungen, Zahlungsaufforderungen oder ähnlichem an mich gesendet werden, sehe ich mich gezwungen, einen Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit zu betrauen und Strafanzeige gegen Ihre Firma wegen Betruges nach § 263 I, II S. 2 Nr. 1, Nr. 2 Alt. 2 StGB zu erstatten.
Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht.