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>VSR Verlagsservice Abofalle Tipps von Usern für User

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post 06 Jan 2008, 22:39
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Hier ist der Thread für alle, die von der Drückerbande des VSR Verlagsservice zu einem Abo überredet wurden und nun zur Kasse gebeten werden.

Es gibt sogar schon eine passende Gruppe auf StudiVZ. Hier findet ihr einen Musterbrief.



Wem das noch nichts hilft: Im Allgemeinen sind alle Antworten auf die Fragen in den ersten zehn Seiten dieses Threads zu finden.


--------------------


bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 29 Apr 2008, 10:55
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Froschologe
*********

Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

Zitat(ClaVik @ 28 Apr 2008, 17:48)
Ich hab da noch 'ne Frage... bei mir ist ja die 14 Tägige Frist ja schon lange vorbei, oder verstehe ich das falsch? Wann beginnt die Frist nun eigentlich? Mit der Unterschrift oder der ersten Post von dem Verlag? Oder dem ersten erhalten einer Zeitschrift?

Lohnt es sich dann überhaupt denen per Post einen "Widerruf" zu schreiben?
*argh -.-''
*

die frist beginnt mit der widerrufsbelehrung. die has du eigentlich rechts unten auf deinem zettel stehen. ob die allerdings gültig ist, steht allerdings in frage.

Zitat(ClaVik @ 28 Apr 2008, 18:47)
Sorry falls ich nerve... aber ich bin kurz vorm durchdrehen...

Kann ich das so formulieren? Hab ich von der Verbraucherzentrale...
Kundennummer: 0070378ND9

Ihre Aufforderung vom 02.04.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 02.04.2008 und teile mit, dass ich den
geforderten Betrag nicht begleichen werde.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit
an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende
Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche Leser davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Eine
entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom
16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an
zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen
angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten
Entgelt steht.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und
arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die
Kostenpflichtigkeit zu täuschen.


Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen,
weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um
kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
*

die fett markierten stellen treffen doch alle nicht auf dich zu. dieser link könnte helfen.

Zitat(Seralina1989 @ 28 Apr 2008, 20:42)
happydance.gif
Jaaaaaaaaaa, es geht auch ohne...
Heute kam ein Brief der "hiesigen Lieblingsfirma" mit folgendem Text:
In diesem Sinne  - VSR/ PVZ  tongue3.gif  tongue3.gif  tongue3.gif
*

könntest du deinen brieftext an VSR hier reinstellen, so daß auch andere geschädigten wissen was geholfen hat.


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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