Ich hab da noch 'ne Frage... bei mir ist ja die 14 Tägige Frist ja schon lange vorbei, oder verstehe ich das falsch? Wann beginnt die Frist nun eigentlich? Mit der Unterschrift oder der ersten Post von dem Verlag? Oder dem ersten erhalten einer Zeitschrift?
Lohnt es sich dann überhaupt denen per Post einen "Widerruf" zu schreiben? *argh -.-''
die frist beginnt mit der widerrufsbelehrung. die has du eigentlich rechts unten auf deinem zettel stehen. ob die allerdings gültig ist, steht allerdings in frage.
Zitat(ClaVik @ 28 Apr 2008, 18:47)
Sorry falls ich nerve... aber ich bin kurz vorm durchdrehen...
Kann ich das so formulieren? Hab ich von der Verbraucherzentrale... Kundennummer: 0070378ND9
Ihre Aufforderung vom 02.04.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 02.04.2008 und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche Leser davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen