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post 06 Jan 2008, 22:39
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Hier ist der Thread für alle, die von der Drückerbande des VSR Verlagsservice zu einem Abo überredet wurden und nun zur Kasse gebeten werden.

Es gibt sogar schon eine passende Gruppe auf StudiVZ. Hier findet ihr einen Musterbrief.



Wem das noch nichts hilft: Im Allgemeinen sind alle Antworten auf die Fragen in den ersten zehn Seiten dieses Threads zu finden.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 07 May 2008, 19:16

Neuling


Punkte: 9
seit: 07.05.2008

So dann reihe ich mich mal ein in die trottel Schlange.
Wurde auch von einer mit Zahnspange ca. 19 Jahre angesprochen die mir was von Jugendlichen erzählt hat die sich beweisen wollen (die Geschichte passte zu ihrer Optik daher habe ich es geglaubt).
Daheim wollte ich natürlich sofort wieder Kündigen hatte ich schon bei der Unterschrift vor wollte sie nur nicht enttäuschen.
Und stelle oh wunder fest das eigentlich garnicht klar formuliert ist mit wem der Vertrag geschlossen wurde.

Habe daher an VSR geschrieben via E-Mail und mich auf das UWG (unlauterer Wettbewerbs Gesetz) Paragraph 4 "Psychologischer Kaufzwang" berufen welche eine derartige Vorgehensweise verbietet. Verträge die also unter diesem Punkt geschlossen wurden sind nichtig.

Für alle die keine 18 sind und den mist gemacht haben ist das ohnehin nichtig zu euren Eltern gehen die dann sagen das sie dem Vertrag ihre Zustimmung entziehen und schon war es das absolut egal welche Fristen auf dem Zettel stehen solche Geschäfte sind nämlich "schwebend unwirksamm" da ihr ohnehin beschränkt Geschäftsfähig seid.

Evtl könnte man den Vertrag noch als nichtig anfechten aufgrund "verstoss gegen die guten sitten" wäre dann aber eher zu prüfen.

Im zweifel und Nummer sicher "Verträge sind unwirksamm wenn sie mit vorübergehend Geistesschwachen Personen geschlossen wurden" das bedeutet ihr sagt ihr ward an diesem Tag betrunken euch das gegenteil zu beweisen ist unmöglich.

Evtl. könnte man auch noch aufführen "Irrttum über wesentliche Eigenschaften einer Person oder Ware" eher wohl aber "Arglistige Täuschung" welche hier mit der Geschichte gemacht wird diese beiden Punkte sorgen auch für die nichtigkeit des Vertrages.

Und hilft das alles nichts dann sagt: "Ich befinde mich in einem Verbraucher-Insolvenzverfahren und bin nicht in der Lage ihrem Vertrag nachzukommen gerne reiche ich ihre Zahlungsaufforderung an meinen Insolvenzverwalter weiter".
Ich möchte sehr stark bezweifeln das diese Firma tausende Euro Anwaltskosten auf sich nimmt wegen einem Abo.


Ps.: Sollten wir noch mehr werden hätte ich da noch die Chefredakteurin der Super Illu an der Hand sicher nicht Stern TV aber das dürfte diese Firma doch sehr bekannt machen.

Anhang: Mein Brief an die Fa.

Da ich eben weiteres über ihre Fa. erfahren habe weise ich eindringlich darauf hin mein Abo sofort aus ihrem System zu entfernen.

Ich berufe mich auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich sie auf §§16ff UWG hin Strafvorschriften Auszug: "ist Werbung strafbar wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".

Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften".
Rechtsgeschäfte die gegen die guten Sitten verstossen sind nichtig ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte die gegen gesetzliche Verbote verstossen wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.

Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel welche ihre AGB als unwirksamm betrachtet da diese mir nicht zum einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde dieses verstösst gegen das BGB welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.

Sollte sie trotz dieser reihe an Verstössen meinen Wiederruf ablehnen oder abweisen werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen . Desweiteren werde ich mir ohnehin vorbehalten ihre Fa einer netten Chefredakteurin zu übergeben welche sich schon einmal mit einem Fall von mir in den Bundesweiten Medien beschäftigt hat.
Desweiteren werde ich mir vorbehalten ihre Fa. dem Verbraucherschutz zu melden.

Hochachtungsvoll

Dieser Beitrag wurde von Cyber: 07 May 2008, 19:46 bearbeitet
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