Hallo, nachdem ich ja nun vor 1-2 Wochen einen weiteren Brief geschickt hatte siehe hier, habe ich nun einen sehr knappen Brief zurückbekommen. In meinem Brief bin ich sowohl auf die Widerrufsfrist eingegangen als auch lang und breit wegen Betrugsabsichten meine Willenserklärung angefochten. Zurück kam lediglich:
Kein Wort von meiner Willensanfechtung wegen Betrug und so weiter. Ist das in Ordnung? Was nun? Kontodaten haben sie ja keine, ich hab lediglich bisher eine Rechnung bekommen. Ich meine wenn die nicht auf den Inhalt meiner Briefe eingehen, muss ich dann überhaupt jetzt wieder zurückschreiben? Oder soll ich einfach abwarten ob weitere Rechnungen kommen und dann doch zum Rechtsanwalt gehen? (Fällt sowas eigentlich unter Rechtsschutz? Fällt man als Student noch in die Rechtsschutz seiner Eltern?) Danke & grüße, mq
sollte die antwort wirklich so aussehen, kannst du dich tatsaechlich auf "falsche tatsachen" berufen, da die widerrufsfrist erst mit der widerrufsbelehrung gueltigkeit erlangt, nicht mit vertragsabschluss. schreib einfach zurueck, daß dies schlichtweg falsch sei und du nie in den genuss einer widerrufsbelehrung gekommen bist und somit noch nicht ein tag der frist abgelaufen ist. mach auf jeden fall auch noch einmal klar, das du von dem vertrag zuruecktrittst.
warscheinlich faellst du nicht mehr (direkt) unter den rechtsschutz deiner eltern, aber als student, zumindest hier in dresden, steht dir vom studentenwerk ein rechtsbeistand zu (ja auch dafuer zahlt man den stuwebeitrag)