ich will nochmal anmerken, das die widerrufsfrist erst mit der schriftlichen belehrung selbiger beginnt. somit hat sie in den meisten hier genannten faellen noch nicht mal angefangen!
diese belehrung ist nicht zu verwechseln mit dem bissl kleingedruckten, welcher auf dem vertrag als agb angegeben wird.
einzig, wenn ihr ein entsprechendes formular uebergeben bekommt und die leute bei vertragsabschluß auf die dort enthaltene widerrufsfrist aufmerksam machen, wirds schwierig. da diese druecker euch allerdings nie darauf aufmerksam machen werden, da sie sonst gefahr laufen, das die masche auffliegt, braucht ihr euch keine sorgen darueber zu machen.