Aber da ich jetzt von der PVZ eine Kopie unseres "Vertrages" zu geschickt gekriegt habe, kann ich gem. §355 II BGB gemütlich kündigen. Obwohl der "Vertragsschluss schon lange zurückliegt, befinde ich mich in keinem Verzug. Deren Antwort ist heute eingetrödelt. Ich hoffe das klappt so.
erklär das doch bitte mal für die Mit-blöden wie mich
Dieser Beitrag wurde von Toady: 13 Jun 2008, 23:26 bearbeitet