Also am besten zieht immernoch die Tour mit nem Anwalt wegen arglistiger Täuschung. Wenn die nicht sowieso schon aufgeben, musst du einfach STrafanzeige stellen, da kommen die mit ihrer Masche sowieso nicht durch. Oder hat das bis jetzt bei jemandem nicht geklappt? Laut BGB ist da nicht mal eine Widerrufsbelehrung drauf, die ist einfach nicht ausreichend, der BGB schreibt vor, dass da auch draufsteht, welche Folgen ein nicht Einhalten des Vertrages hat, von daher kann man sofort widerrufen, die Frist ist hinfällig.
Dieser Beitrag wurde von IngKasi: 16 Jun 2008, 15:24 bearbeitet