Jedoch kann ja auch bei jedem von euch vergessen worden sein euch die Durchschrift mitzugeben. Den im § 355 BGB steht auch, dass bei Streitigkeit über den Fristbeginn die Beweislast den Unternehmer trifft !!! Könnt natürlich schwer sein zu beweisen, dass euch das mitgegeben wurde.
Mir wurde auch keine Durchschrift mitgegeben....
So nen Flashmob finde ich ja ne absolut tolle Idee Das wäre ein Spaß.
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NO SNOWFLAKE IN AN AVALANCHE EVER FEELS RESPONSIBLE!