Zitat(die-sara @ 21 Jun 2008, 14:15)
Meine frage an euch:was soll ich jetzt machen. Habe von denen weder einen Brief oder ähnliches erhalten(was ich eigentich bekommen sollte).kann ich kündigen und wenn ja wie am schnellsten??
bitte helft mir


Mir ist das selbe passiert. Aber heute kam ein Brief der PVZ, dass sie den Vertrag auflösen. Also ich habe erstmal alle Zeitungen, die ich bekommen habe, zurück geschickt und einen saftigen Brief an die PVZ geschrieben.
Der sah so aus: - ich habe ein bisschen gelogen, damit es dramatischer klingt -
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich das Abonnement der Zeitschriften "Stern" (Kunden-Nr. 0777526ND9) gemäß der Widerrufsbelehrung innerhalb der gegebenen Frist von 14 Tagen, zum bereits dritten mal ohne Reaktion Ihrerseits.
Laut Ihrer Belehrung auf Ihrer Homepage, der einzigsten Art von AGB
(siehe:
http://www.vsr.cc/7,1.html), die Sie zur Verfügung stellen, endet die Widerrufsfrist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Belehrung. Somit ist der eingereichte Widerruf rechtskräftig.
Sollten Sie sich jedoch nicht an ihre eigenen AGB halten, bitte ich Sie, mir das Datum des Vertragsabschlusses mitzuteilen, da ich lediglich eine Bestätigung des Abonnements, datiert auf den 03.06.08 habe. Auch wenn man von diesem Datum ausgeht, ist der Widerruf rechtskräftig.
Ferner habe ich kein Abonnement der Zeitschrift „Stern“ bei Ihnen bestellt.
Ich wurde im April 2008 von einer ihrer Vertreterinnen im Steinweg Suhl angesprochen und zu einem „Probelesen einer Zeitschrift meiner Wahl“ überredet. Die Dame des VSR – Verlagsservice gab an, dass ich nach geleisteter Unterschrift den „Stern“ 2 Monate kostenlos beziehen würde und danach, mit erhalt der ersten Rechnung, entscheiden könne, ob ich die Zeitschrift für 12 Monate auf Rechnung abonniere. Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt für ein 12-monatiges Abonnement dieser Zeitschrift entscheiden. Laut Auskunft der Mitarbeiterin der VSR wurde mir versichert, dass ich an keinerlei Vertrag gebunden bin.
Da ich noch Schülerin bin und kein geregeltes Einkommen habe, ist es mir nicht möglich, das Abonnement der Zeitschrift „Stern“, das ich nicht bestellt habe, zu bezahlen.
Die erste zugesandte Ausgabe des Magazins habe ich ihnen bereits am 06.06.08. zurück geschickt. "
Ja, und darauf hin haben die den Vertrag storniert. Mensch, war ich heute glücklich. Diese elenden Drecksäcke.
Ich wünsch dir viel Glück!