hab mir alle Beiträge durchgelesen(auch die FAQ, Danke dafür!) aber leider keine Antwort auf mein Problem bekommen. Mein Problem ist wie folgt:
Ca. Ende April hatte ich in der Hannoveraner Innenstadt einen Vertrag mit der VSR abgeschlossen (Trick mit der Überprüfung, ob irgendwelche Teenager die Zeitungen verteilen würde). Konditionen waren angeblich 2 Monate kostenlos, die 12 Monate bezahlen hatte ich in der Hektik übersehen. Aus Mitleid habe ich natürlich unterschrieben.
Mitte Mai erfolgte dann wahrscheinlich der größte Fehler, ich schmiss diesen kleinen Wisch mit der Vertragsunterzeichnung weg, da ich dachte, es würde nichts mehr kommen.(Angeblich sollte ich noch einen Anruf bekommen, um meine Daten zu überprüfen, ebenfalls konnte ich das ABO hier noch ablehnen. Dieser Anruf erfolgte nie).
Am 28.5 kam dann der Brief der VSR, der mir das ABO bestätigte. Erstmal geschockt habe ich eine normale Kündigung (Kein Einschreiben) geschickt und nach ein paar Tagen den Brief bekommen, dass ich mich nicht an die Zentrale, sondern an die Filiale in Stockelsdorf wenden sollte. Dies habe ich (auch wieder ohne Einschreiben, da ich nicht einsehe, extra Geld zu bezahlen, wo ich kaum etwas habe) abgeschickt, aber noch keine Antwort erhalten. Lediglich die Rechnung der PVZ ist am 17.6 angekommen, wo ich zur Zahlung der 2 Monate Gratis-Spiegel aufgefordert werde.
Meine Frage: Habe ich noch irgendeine Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen, da a) der Vertragsabschluss schon sehr lange her ist und b) die Kopie der Abo-Unterzeichnung nicht mehr vorhanden ist.
Vielen Dank für eure Mühe,
Gruß Alex
P.S: Das hier hab ich an die PVZ geschickt: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich den von ihnen(!) bestätigten Vertrag zum Abschluss eines Spiegel-Abos von mir widerrufen. Als Gründe möchte ich folgende aufzeigen:
1. Es wurde mir bei Abo-Unterzeichnung in der Hannoveraner Innenstadt versichert, dass ich den Spiegel 12 Monate kostenlos erhalte. Daraus ergibt sich: 2. Ich wurde von Ihrem Verkäufer über die tatsächlichen Vertragsbedingungen getäuscht. Ich berufe mich auf die §§ 123 I, II S.2, 124 BGB und fechte hiermit meine Willenserklärung an. 3. Zudem möchte ich von meinen 14tägigem Rückrufrecht Gebrauch machen, da ich mich vor kurzem bereits( innerhalb der Frist) an ihre Zentrale gewandt habe, diese mich aber an sie weiter verwiesen haben