Der Post von Superhengst sollte Dir da doch sehr gut helfen:
Zitat
naja ich war dann bei der Verbraucherzentrale un die hat mir den text aufgesetzt, weil da irgendetwas im AGB auf dem Zettel den man unterschreibt nicht deutlich oder groß genug ist oder so....und deshalb kann man jederzeit widerrufen!
Einfach Namen und datum einfügen und weg damit
"Sehr geehrte Damen und Herren, von der PVZ
Meinen Widerruf vom XX.XX.XX hatten Sie erhalten. Er erfolgte tatsächlich nach Ablauf der zwei Wochen (gerechnet vom Datum der Unterschrift). Jedoch habe ich von der Verbraucherzentrale Niedersachsen erfahren, dass die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB). Die Zeitschriften lagern noch bei mir. Sofern Sie diese zurückhaben möchten, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich gehe davon aus, dass die Sache erledigt ist und keine weiteren Abbuchungen von meinem Konto erfolgen. Eine Erledigungsbestätigung wollen Sie mir bitte zusenden."