Es reicht oft schon, wenn man bei einer belanglosen Anmeldung die AGB anklickt. Ich bin mir sicher, dass auch du die AGB nicht immer durchliest. Solche Sachen muss man dann aber auch nicht bezahlen, weil ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen werden muss, das Verstecken in den AGB wird von keinem Gericht begünstigt, deswegen gab es bei den mir bekannten Fällen auch keine Verfahren, nur Mahnungen und Ähnliches