WIE???Ihr habt was von denen geschenkt bekommen?!
dann lohnt sich der ganze scheiß ja schon fast wieder
hatte auch das problem dass ich erst n paar wochen nach der widerrufsfrist gecheckt hab dass ich übel abgezockt worden bin, aber wer bekannte hat die anwalt sind ist klar im vorteil
naja, jedenfalls hat mir die bekannte n schreiben aufgesetzt, kann mal das wesentliche kopieren:
Ein Vertrag über ein Jahresabonnement, wie von Ihnen behauptet, ist somit schon nicht zustande gekommen, da unserem Mandanten ein solches nicht angeboten worden ist. Insoweit hat Ihre Abonnement-Vermittlerin unseren Mandanten getäuscht. Unser Mandant war sehr verwundert, das von Ihnen übersandte Originalbestellformular, mit dem Text, auf den Sie sich berufen („… 12 Monate …“) zu sehen. Dies war ihm seitens der Vermittlerin so definitiv nicht mitgeteilt worden, nach deren Angaben das Probeabonnement automatisch auslaufen sollte. Mit Email vom 24.06.2008, sieben Wochen nach Vertragsschluss, hätte unser Mandant das Probeabonnement aber auch wirksam gekündigt.
Wir gehen davon aus, dass hier kein Vertrag über ein Jahresabonnement des Stern zustande gekommen ist und bitten Sie um eine kurze Bestätigung, dass Sie ebenfalls von einer Beendigung des Probeabonnements unseres Mandanten nach den kostenlosen zwei Monaten ausgehen, entsprechend der Angaben Ihrer Abonnement-Vermittlerin. Insoweit müssen Sie sich die Erklärung Ihrer Abonnement-Vermittlerin zurechnen lassen.
Zudem verweisen wir darauf, dass unser Mandant mit seiner Email vom 24.06.2008 seine Willenserklärung im Hinblick auf einen Vertragsschluss, wenn er eine solche durch die Unterzeichnung des Bestellformulars zum Ausdruck gebracht haben sollte, jedenfalls rechtzeitig widerrufen hat.
Ihre Widerrufsbelehrung, im Kleingedruckten, in der linken unteren Ecke des Bestellformulars ist teilweise verdeckt und entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 312 Abs. 2, 355 BGB, so dass unserem Mandanten auch nach Ablauf der von Ihnen dort angegebenen zwei Wochen, weiterhin gemäß § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB ein Widerrufsrecht zusteht. Von diesem hat unser Mandant in seiner Email vom 24.06.2008 Gebrauch gemacht, so dass auch deshalb kein wirksamer Vertrag über ein Jahresabonnement des Stern zwischen Ihnen und unserem Mandanten besteht.
Wir regen an, dass Sie Ihre Abonnement-Vermittlerin bezüglich der Vorgänge zur Rede stellen. Mit solchen Methoden ruinieren Sie letztlich nur Ihren Ruf und den des Stern. Hier wurde das Mitgefühl unseres Mandanten über ein angebliches Sozialprojekt angesprochen und dazu bewusst falsche Aussagen über die Art des Vertrages getroffen, für die sogar das Bestellformular manipuliert wurde.
das kostet mich zwar ne gute flasche wein, aber das wars mir wert...
Vielleiht hilfts jemandem, mein Vertrag wurd heute storniert, Guten!!
und hier von wegen klage, ma schön alle nach stockelsdorf fahren wär doch auch mal nett

schön klassentreffen aller verarschten vor deren firma