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>VSR Verlagsservice Abofalle Tipps von Usern für User

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post 06 Jan 2008, 22:39
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Hier ist der Thread für alle, die von der Drückerbande des VSR Verlagsservice zu einem Abo überredet wurden und nun zur Kasse gebeten werden.

Es gibt sogar schon eine passende Gruppe auf StudiVZ. Hier findet ihr einen Musterbrief.



Wem das noch nichts hilft: Im Allgemeinen sind alle Antworten auf die Fragen in den ersten zehn Seiten dieses Threads zu finden.


--------------------


bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 22 Jul 2008, 22:28

Neuling


Punkte: 8
seit: 02.06.2008

Ich habe ja eine Bestätigung meines Abos bekomme, obwohl ich fristgerecht gekündigt hab, also die
ignorieren so einiges. Hab gestern ein Einschreiben an die PVZ und VSR geschickt. Und wenn noch was
kommt werde ich das ignorieren, die 8,80€ waren schon wieder genug. Falls das jemandem hilft, hab
den Brieg aus mehreren Sachen hier
zusammen gebastelt, an die PVZ hab ich natürlich ein bisschen was am Anfang geändert.

VSR-Verlagsservice Ranke & Co
Kistlerhofstr. 170
81379 München

XXXXXXX
XXXXX
XXXXXXXX

Bearbeitungsnummer: XXXXXXXXX
Abonnement: Stern

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich ihnen mit, dass der Vertrag für ein Abonnement, welchen ich am 02.06.2008
unterschrieben habe, bereits am 03.06.2008 fristgerecht bei Ihnen gekündigt wurde. Der Rückschein
von der Post liegt mir vor.

Von der Verbraucherzentrale Niedersachsen wurde mir außerdem mitgeteilt, dass die
Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des
§ 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Ebenfalls ist meine Unterschrift unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit
nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner
Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4
außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB.
Des Weiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn
der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt;
diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften".
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf
Rechtsgeschäfte die gegen gesetzliche Verbote verstoßen wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu
entnehmen weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.

Ich habe bereits meinen Anwalt informiert und werde in den nächsten Tagen Strafanzeige bei der
Polizei Göttingen stellen.

Ich betrachte dies als den letzten Briefverkehr mit Ihnen.










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Beiträge
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gfx-shaman   also ich kann mich ja irren, als nichtjurist, aber...   04 Mar 2008, 06:21
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reingefallen86   Dann hast du ja nichts zu befürchten! Es ist j...   04 Mar 2008, 14:30
kleene-Trine   Bei der Verbraucherschutzzentrale musst du aber fü...   05 Mar 2008, 18:01
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Jay1123   Ok, Ich hoffe mal das klappt :wacko: :wacko:   18 Mar 2008, 21:19
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wombat1st   lies doch den thread von anfang an. hier ist schon...   26 Mar 2008, 18:13
gfx-shaman   das spielt doch fuer dein widerrufsrecht keine rol...   26 Mar 2008, 19:02
Kirschhexe   hey, leute, bin zwar nicht aus dresden und umgebun...   29 Mar 2008, 22:24
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Stahnkejunior   Die scheinen das wirklich flächendeckend durchzufü...   02 Apr 2008, 16:06
Serenity   Hey Leute :) Ich wurde ende Februar von diesen Le...   02 Apr 2008, 18:11
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