Wenn du noch nicht 18 bist, dann bist du nur beschränkt Geschäftsfähig, d.h. du darfst zwar Kaufverträge abschließen, jedoch nur mit dem Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten. Wenn du den Kaufvertrag abgeschlossen hast, ohne deinen Erziehungsberechtigten davon zu Erzählen, dann benötigst du eine Genehmigung (kann sowohl mündlich, als auch schriftlich oder durch schlüssiges Handeln geschene). Sollten deine Erziehungsberechtigten nicht einverstanden sein, ist der Kaufvertrag unwirksam. Das heißt, du kannst sagen, dass deine Erziehungsberechtigten mit dem Kaufvertrag nicht einverstanden sind und er deshalb unwirksam ist.
Bin auf die Masche ende Juli dieses Jahres auch reingefallen, hab bestätigung für ein Abonnement bekommen, welches eine mindestlaufzeit von einem Jahr hat. Hab eine Kündigung geschrieben, wurde abgelehnt, da ich dem Vertrag zugestimmt habe. Jedoch habe ich nur für eine Laufzeit von 2 Monaten, welche kostenlos zur Verfügung gestellt wird) unterschrieben. Die "und weitere 12 Monate" waren auf dem DIN-A5 Zettel durchgestrichen. Bei denen war es natürlich nicht durchgestrichen und somit kann ich kaum was dagegen machen, da sie sagen können, ich habe es selber durchgestrichen (kommt jemand mit ? ). Hab gerade nochmal eine E-Mail geschrieben und Druck ausgeübt, ich denke sie stornieren die Bestellung, wenn nicht, werde ich wohl vors Gericht gehen müssen.