Hallo, jawoll, ich und eine Freundin sind auch drauf reingefallen... Und ich habe immer den Kopf geschüttelt über naive Leute, die einfach was unterschreiben...
Habe jetzt aus den wirklich tollen Tipps hier im Forum etwas zusammengeschrieben. Ist das okay so? Hoffe, es ist okay, dass ich teilweise Passagen fast 1:1 übernommen habe... In der Uni bekomm ich für sowas Ärger... Plagiat und so...
Danke und viele Grüße!!
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 21.8.08 wurden wir in der Essener Innenstadt von zwei Vermittlerinnen (Nummer 100/028 sowie 100/027 angesprochen, ob wir ein Hilfsprojekt für Kinder von Hartz 4 Empfängern unterstützen möchten. Es würde getestet, wie zuverlässig diese ihren Nebenjob als Zeitungsausträger ausführen und sie würden dadurch ein kleines Taschengeld verdienen. Wir müssten lediglich eine Zeitschrift zwei Monate Probelesen, durch was uns keine Kosten entstehen würden, und Rückmeldung geben, ob wir die Zeitungen termingerecht erhalten haben. Wir würden keinerlei Verpflichtungen eingehen.
Soeben erreichte uns eine Abobestätigung über 14 Monate für Frau X. Vorher erhielten wir weder einen Vertrag, noch die AGB noch eine erforderliche Widerrufsbelehrung.
Wir sind uns darüber im klaren, dass die 14-tägige Widerruftsfrist erloschen ist. Jedoch wurde uns von einem Rechtsanwalt bestätigt, dass die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des § 312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht ( § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB ).
Falls Sie sich auf die von uns unterschriebenen Zettel berufen möchten- Die Unterschrift kam unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande und ist somit nichtig gemäß §123 BGB.
De weiteren möchten wir auf §§16ff UWG hinweisen. Werbung ist strafbar wenn der Werbende damit absichtlich beim Verbraucher falschen Anschein weckt.
Wir möchten diesen Vertrag sowie das Probeabo mit sofortiger Wirkung widerrufen, sowohl X als auch Y. Zwischen uns und Ihrer Firma bestand zu keinem Zeitpunkt ein gültiger Vertrag.
Wenn Sie dieser Forderung nicht nachkommen und Lieferungen der Zeitungen erfolgen, werden rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet. Wir behalten uns außerdem sowohl eine Strafanzeige als auch eine Anzeige bei der Verbraucherschutzzentrale vor.
Sollten uns durch diese Angelegenheit weitere Kosten entstehen, so werden wir Ihnen diese in Rechnung stellen.
Wir bitten um schriftliche Bestätigung der Kündigungen.
Mit freundlichen Grüßen, X/Y
(oh, ich seh grad noch eine rechtschreib- und grammatikfehler... ist nur der erste entwurf. sorry!)