Zu dem Rückgängig-machen von Bankeinzügen: Du hast eine Frist von 6 Wochen in denen das ohne Angaben von Gründen problemlos möglich ist. Ein Anruf bei der Bank genügt meist schon.
Wen wunderts? Ein Tag nach dem netten Brief, vonwegen der Vertrag wäre storniert, usw. kam auch schon die erste Mahnung, weil die Bank sich ja mein Geld zurück geholt hat Ich solle doch bitte die beiliegende Rechnung bezahlen. Netterweise war in diesem Umschlag außer dem einen Brief nichts weiter. Nungut, hab ich gleich beiseite gelegt - zu dem ersten netten Brief, dass ich mir darum keinen Kopf machen muss. Ich bin mal gespannt, was da noch alles kommt. Die Zeitung habe ich bisher weiterhin erhalten
Dieser Beitrag wurde von reingefallen...: 22 Oct 2008, 17:04 bearbeitet