aus einer Antwort von www.frag-einen-anwalt.de zum Thema Internetbetrug (nach meiner Auffassung anwendbar auf jegliche Haustürgeschäfte):
Zitat
Sie sollten an die gegnerische Seite ein Einwurf-Einschreiben versenden. In diesem erklären Sie, daß kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen ist. Hilfsweise erklären Sie Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, widerrufen den Vertrag, berufen sich auf Sittenwidrigkeit wegen eines viel zu hohen Preises und kündigen höchsthilfsweise.
Sie können sich hinsichtlich eines solchen Schreibens an den Vorlagen der Verbraucherzentralen orientieren. Zum Beispiel hat die Verbraucherzentrale Bayern ein entsprechendes Schreiben online gestellt.
Nach diesem Schreiben kann es sein, daß weiterhin durch die gegnerische Seite Druck durch Mahnungen ausgeübt wird. Beachten Sie bitte, daß solche Anbieter wegen mangelnder Erfolgsaussichten nie ein Interesse an der gerichtlichen Überprüfung ihrer Internetangebote haben.