Wenn der Anwalt das meint, dann sollte sie den wechseln. Im Gesetzestext steht schließlich, dass man eine eindeutige Belehrung erhalten muss, das ist hier offensichtlich nicht der Fall!
Doch weil auf dem Auftrag der am 1.10.2008 verwendet wurde ein ganz anderes Widderufsrecht steht als bei den Aufträgen die hier im Forum abgebildet sind. Ich hatte auch bislang nur die Aufträge die im Forum sind abgeschlossen für mich selbst.