Überlassung kommt schon mal nicht in Frage, durchsuch mal deine Sachen, die du hast, dort müssten evtl. Angaben (Kundennummer, o.ä.) zu finden sein. Falls nicht, dann würde ich die Sache als erledigt betrachten und allenfalls bei Erhalt einer Zeitschrift auf den halbherzig bestätigten Widerruf an die Absenderadresse der Zeitschrift antworten.
Dieser Beitrag wurde von Sigurd: 20 Nov 2008, 19:26 bearbeitet