Überlassung kommt schon mal nicht in Frage, durchsuch mal deine Sachen, die du hast, dort müssten evtl. Angaben (Kundennummer, o.ä.) zu finden sein. Falls nicht, dann würde ich die Sache als erledigt betrachten und allenfalls bei Erhalt einer Zeitschrift auf den halbherzig bestätigten Widerruf an die Absenderadresse der Zeitschrift antworten.
Ich habe meine Unterlagen durchgesehen, da ist nichts bei. Ich habe ja auch nur die Kopie des Zettels den ich unterschrieben hatte. Ich weiß nicht ob ich jetzt einfach mal gar nichts tun soll. Da auf dem "neuem" Zettel in klein die Widerrufsbelehrung steht, werde ich wohl nicht so leicht aus der Sache rauskommen. Den Brief habe ich mir noch mal durchgelesen. Ich stelle ihn auch mal hier rein.
------------------------------------------------------------------------------------------------ Sehr geehrte Frau H,
Ihr schreiben vom 14.11.2008 haben wir erhalten. Nach Durchsicht unserer Unterlagen konnten wir jedoch kein Abonnent unter Ihrer Anschrift feststellen. Zur Bearbeitung fehlt uns Ihre korrekte Kundennummer, die sich auf allen Schreiben bezüglich des Abonnements befindet Hierzu zählen Rechnungen bzw. Lastschriften oder gegebenenfalls auch der Zeitschriftenaufkleber.
Sind Ihre Zahlungen jedoch bisher an eine andere Firma erfolgt, so bitten wir Sie, sich mit den erforderlichen Unterlangen an diese Firma zu wenden
Mit freundlichen Grüßen Pressevertriebszentrale -Abonnementsverwaltung- ------------------------------------------------------------------------------------------------