Die "kleine" Widerrufsbelehrung ist in dieser Form rechtswidrig, da sie nicht den Anforderungen genügt. Das steht hier auch schon mehrere Male und es gibt auch Erfolge zu verzeichnen, was diese Strategie betrifft. Wende dich notfalls an eine Verbraucherschutzzentrale in deiner Nähem, die können dir das auch bestätigen. Imho dürfen die Verbraucherschutzzentralen schon ausreichend Wind aus Richtung VSR- und PVZ-Humbug gehört haben.
Solche Schweine gehören echt in den Knast
/edit: An der Kundennummer ziehen die sich sicherlich nur hoch, kann mir keiner erzählen, dass die in Verbindung mit selbiger nicht auch deinen Namen speichern. Die stellen sich nur taub!
Dieser Beitrag wurde von Sigurd: 20 Nov 2008, 19:53 bearbeitet