Ok... ja, ich bin auch reingefallen - im Nachhinein fragt man sich da doch wirklich, was einen geritten hat. Der Thread hier gibt schon eine ganz gute Hilfe, allerdings habe ich noch eine Frage bei dem ganzen Verwirrspiel um die verschiedenen Adressen: Sollte mein Widerruf nun an die VSR GmbH in Stockelsdorf oder an die Pressevertriebszentrale in Stockelsdorf oder an die VSR in München gehen? Nicht zu fassen, das alles... ich hoffe, was hier erwähnt wurde, klappt auch bei mir. *seufz*
edit:
Zitat
Der Bundesgerichtshof hat nun (Urteil vom 12. April 2007 – VII ZR 122/06) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über dessen Pflichten im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt.
Dieser Beitrag wurde von yakidango: 25 Nov 2008, 17:56 bearbeitet