Hallo zusammen
bin auch auf die Masche mit Hartz-IV-Empfängern reingefallen. Das war am 22.10.08 und vorgestern kam ein Schreiben usw... hab dann auch angerufen, was´aber überhaupt nichts bewirkt hat (Als ich sagte sie solle mir bitte zuhören hat sie einfach aufgelegt)

(zum Glück haben die keine Bankdaten von mir ..puh...)
Nun meine Frage: Wie muss man das mit dem Urteil verstehen
Zitat
Der Bundesgerichtshof hat nun (Urteil vom 12. April 2007 – VII ZR 122/06) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über dessen Pflichten im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt
Heißt das, man kann quasi fristlos kündigen ? Weil im Endeffekt wurde man doch in dem Wisch von denen schon über seine Rechte aufgeklärt oder (stand zwar klein da, aber es stand da...) ?
Zitat
Sie können durch Rücksendung der Sache [..] innerhalb von zwei wochen widerrufen
Hab PSV aber trotzdem mal ne Mail geschrieben mit folgendem Inhalt:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich die Abonnements der Zeitschrift"Focus" (Kunden-Nr. 0762535GU6) gemäß der Widerrufsbelehrung innerhalb der gegebenen Frist von 14 Tagen.
Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht.
MfG ***** *****
Wenn die daraufhins schreiben, man kann nicht mehr zurücktreten, kann man denen mit dem Urteil kommen oder ?
(ich weiß dass diese Fragen in abgewandelter Form schon hier aufgetaucht sind, bin aber grad leicht panisch, da ich erstens die Zeitschrift nicht will und zweitens eh kaum Geld hab (Azubi)

)
Theoretisch kann man die doch auch wegen arglistiger Täuschung belangen oder ?
(Hab meine Bekannte als Zeugin, die stand daneben

)
PS: Hab vorhin erst das Muster von Robinaka gelesen, geht das denn trotzdem noch bei mir, da ich ja nur per E-Mail widerrufen haben?
MFG panischer Wimpus
Dieser Beitrag wurde von wimpus: 27 Nov 2008, 13:07 bearbeitet