Ich hab jetzt mal einen Brief aufgesetzt, den die am Montag sowohl per Post, als auch per e-mail von mir erhalten werden und würde gerne eure Meinung bzw. eure Verbesserungsvorschläge dazu hören:
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Widerruf eines Stern-Abonnements
Abonnement: Stern Kundennummer: ****************
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich am 27.11.08 Ihr Schreiben vom 19.11.08 sowohl per Post (an die Adresse:VSR Verlag Service GmbH | Kistlerhofstraße 170 | 81379 München), als auch per e-mail (info@pvz.de) widerrufen hatte, erhielt ich am 28.11.08 Ihre Antwort per e-mail von der o.g. Adresse. Darin war zu lesen, ich sollte bitte die Unterschrift auf der Kopie des Vertrages überprüfen und gegebenenfalls ihre Unechtheit nachweisen. Bei dieser Überprüfung musste ich feststellen, dass auf der Vertragskopie ein Stern-Abonnement angekreuzt ist. Das war zum Zeitpunkt meiner Unterschrift aber nicht der Fall! Ganz im Gegenteil: Der Angestellte Ihres Verlages wies mich am 23.10.08 deutlich darauf hin, dass ich nichts ankreuzen müsse, da man mir ja eine Übersicht all Ihrer Zeitungen zuschicken würde. Außerdem widersprechen sich die Angaben auf dem Vertrag mit den Versprechungen ihres Angestellten.
Demzufolge fechte ich erstens den Vertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB an, denn ich sehe mich hier mit einem mutwilligen Betrug durch Ihren Mitarbeiter konfrontiert (Straftat nach § 263 StGB). Meine in meinem ersten Schreiben an Sie geäußerte Vermutung, dass hier ein Missverständnis vorliegen würde, ist offensichtlich falsch. Außerdem weise Sie darauf hin, dass der o.g. Sachverhalt eine Urkundenfälschung darstellt! Dies ist nach § 267 StGB eine Straftat!
Der Verbraucherzentrale sind übrigens genügend Fälle bekannt, wie Sie Menschen mit ihren Tricks abzocken. Da ich von Ihnen am 23.10.08 weder einen Vertrag, noch eine Kopie/Durchschlag etc. erhalten habe, und auch nicht über Widerrufsregelungen informiert wurde, hatte ich außerdem keine Möglichkeit zur fristgerechten Kündigung. Das heißt, Ihre Widerrufsbelehrung wird den gestezlichen Erfordernissen der § 312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB nicht gerecht. Daher erlischt mein Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB). Demzufolge würde schon mein Widerruf vom 27.11.08 genügen, um mein (von mir nie gefordertes) Abonnement des „Stern“ zu widerrufen.
Abschließend fordere ich Sie hier noch einmal dazu auf, das auf mich laufende Abonnement des „Stern“ zu kündigen und meine personenbezogenen Daten zu löschen! Des weiteren bitte ich um eine Bestätigung dieser Kündigung in schriftlicher Form (per Brief).
Sollten Sie diesen Forderungen nicht nachkommen, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten!
Mit freundlichen Grüßen,
(Datum/Unterschrift)
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Achso, und hier mal noch der erste Bief an, den ich bereits an den Verlag geschickt habe:
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Widerruf eines Stern-Abonnements
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute habe ich einen Brief von Ihnen in meinem Briefkasten gefunden, in dem stand, dass ich mich zu einem Abonnement der Zeitschrift „Stern“ entschlossen hätte. Diesbezüglich muss ein Missverständnis vorliegen. Ich wurde vor einiger Zeit, auf der Straße, auf ein kostenloses und unverbindliches, zweimonatiges Probeabonnement einer Zeitschrift meiner Wahl angesprochen. Dieses müsste ich nach zwei Monaten verlängern, sollte ich mich entschließen, die entsprechende Zeitschrift kostenpflichtig weiter zu abonnieren. Da Ihr Verlag über 300 Zeitschriften anbieten würde, sollte ich eine Übersicht zu gesendet bekommen und könnte mich dann für eine Zeitschrift von dieser Übersicht entscheiden. Sollte ich dies nicht tun, so würde mein Probeabonnement verfallen. Da ich mit dem Gedanken spielte, die Zeitschrift „P.M.“ zu abonnieren, sagte ich den oben genannten Konditionen zu.
Allerdings habe ich niemals ein Abonnement des „Stern“ unterschrieben und möchte deswegen mittels dieses Briefes von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Um weitere Missverständnisse auszuschließen: Ich möchte nun auch keinerlei sonstige Abonnements haben.
Mit freundlichen Grüßen,
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Also: Passt der oberste Brief so, oder meint ihr ich sollte gleich Anzeige erstatten?
Dieser Beitrag wurde von Rana-Sapiens: 28 Nov 2008, 20:12 bearbeitet