Ich möchte euch allen erstmal ein großes Lob aussprechen, weil mir dieser Thread wirklich enrom weitergeholfen hat - war ne gute Inspiration für den Brief, den die heute von mir bekommen werden. Aus dem Grund werde ich diesen Brief auchmal hier reinstellen, vielleicht hilft der anderen ja auch nochmal als eine Art Inspirationshilfe
Zitat(Brief)
Stornierung eines Stern-Abonnements
Abonnement: Stern Kundennummer: **************
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich am 27.11.08 Ihr Schreiben vom 19.11.08 sowohl per Post (an die Adresse:VSR Verlag Service GmbH | Kistlerhofstraße 170 | 81379 München), als auch per e-mail (an die Adresse: info@pvz.de) widerrufen hatte, erhielt ich am 28.11.08 Ihre Antwort per e-mail von der o.g. Adresse. Darin war zu lesen, ich sollte bitte die Unterschrift auf der Kopie des Vertrages überprüfen und gegebenenfalls ihre Unechtheit nachweisen. Bei dieser Überprüfung musste ich feststellen, dass auf der Vertragskopie ein Stern-Abonnement angekreuzt ist. Das war zum Zeitpunkt meiner Unterschrift aber nicht der Fall! Ganz im Gegenteil: Der Angestellte Ihres Verlages wies mich am 23.10.08 deutlich darauf hin, dass ich nichts ankreuzen müsse, da man mir ja eine Übersicht all Ihrer Zeitungen zuschicken würde. Außerdem widersprechen sich die Angaben auf dem Vertrag mit den Versprechungen ihres Angestellten.
Demzufolge fechte ich erstens den Vertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB an, denn ich sehe mich hier mit einem mutwilligen Betrug durch Ihren Mitarbeiter konfrontiert (Straftat nach § 263 StGB). Meine in meinem ersten Schreiben an Sie geäußerte Vermutung, dass hier ein Missverständnis vorliegen würde, ist offensichtlich falsch. Außerdem weise Sie darauf hin, dass der o.g. Sachverhalt eine Urkundenfälschung darstellt! Dies ist nach § 267 StGB eine Straftat!
Der Verbraucherzentrale sind übrigens genügend Fälle bekannt, wie Sie Menschen mit ihren Tricks abzocken. Da ich von Ihnen am 23.10.08 weder einen Vertrag, noch eine Kopie/Durchschlag etc. erhalten habe, und zudem absichtlich falsch über Widerrufsregelungen informiert wurde (laut den Aussagen Ihres Angestellten würde es als Widerruf genügen, wenn ich mich nicht bei Ihnen melde), hatte ich außerdem keine Möglichkeit zur fristgerechten Kündigung. Das heißt, Ihre Widerrufsbelehrung wird den gestezlichen Erfordernissen der § 312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB nicht gerecht. Daher erlischt mein Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB). Demzufolge würde schon mein Widerruf vom 27.11.08 genügen, um mein (von mir nie gefordertes) Abonnement des „Stern“ stornieren zu lassen.
Abschließend fordere ich Sie hier noch einmal dazu auf, das auf mich laufende Abonnement des „Stern“ zu stornieren und meine personenbezogenen Daten zu löschen! Des weiteren bitte ich um eine Bestätigung dieser Kündigung in schriftlicher Form (per Brief). Dabei setze ich Ihnen eine Frist bis spätestens zum 15.12.08.
Wenn Sie diesen Forderungen umgehend nachkommen, werde ich von einer Anzeige absehen. Andernfalls werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten!
Mit freundlichen Grüßen,
Ach und hier hab ich mal noch ein paar Links zu den Gesetzen, die für so'ne Sache relevant sein könnten: