Hallo, wollte mich noch mal bei allen hier bedanken, bin auch raus...
Ich habe folgenden Vordruck genommen und natürlich alles an meine Daten angepasst...
Dieser Vordruck wurde hier gepostet, leider find ich ihn mit eurer Suchfunktion gerade nicht...
Ich habe diesen "Brief" nur per E-Mail verschickt, außerdem vorher dort angerufen (hätt ich mir sparen können) und vor diesem "Brief" auch schon per E-Mail einen Widerruf gesendet, der war aber laut (erstem) Brief von PVZ zu spät (2 Wochenfrist, auch wenn sie rechtlich gesehen in dem Fall nicht ausläuft).
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Bin auch raus smile.gif
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Kundennummer: xxxxxxxxxx Abonnement: Stern
Sehr geehrte Damen und Herren des VSR-Verlagsservice, Sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG, Sehr geehrte Damen und Herren des Stern Kundenservice,
in Bezug auf das Schreiben des VSR-Verlagsservice, datiert auf den 21. Juli 2008 und ein Telefongespräch mit dem Kundenservice der PVZ, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer xxxxxxx meinerseits kein Vertrag (Stern-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht. Aufgrund der Tatsachen, dass ich auf besagtem Zettel keinerlei Bankverbindungsdaten angeben musste und das von mir gewählte Magazin (Stern) ohne Preisangabe und handschriftlich vermerkt wurde, war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Laut §433 BGB ist der Kaufpreis wesentlicher Bestandteil eines Kaufvertrags, somit ist allein aus diesem Grund kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird. Er sprach von einem kostenlosen Abonnement, welches nach 2 Monaten ohne weitere Einwirkung meinerseits abläuft. In Anbetracht des Schreibens, welches ich am 23. Juli 2008 vom VSR-Verlagsservice erhielt und welches die Vertragskonditionen (14 Monate Laufzeit bei 52 Ausgaben jährlich, Gutschrift für die ersten 2 Monate, Heftpreis 2,80 Euro) enthielt, kann dies nur als arglistige Täuschung betrachtet werden.
Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen; weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.
Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.
In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfuhr ich zudem, dass die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Egal aus welchem der genannten Gründe: Ich möchte darum bitten, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer xxxxxxxxxx storniert wird. Auch ohne all diese Verstöße sollten Sie aus Gründen der Kulanz dazu bereit sein. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma sowie dem aller Zeitschriften, die sie Vertreiben.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen. Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.
Im Anhang befindet sich eine Kopie des besagten Zettels, den Sie als Kaufvertrag betrachten.
Ich bitte um sofortige Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens.
Hochachtungsvoll
Das ging per Mail an VSR, PVZ und Stern, mit eingescanntem "Bestellschein" im Anhang. Heute kam dann der erste Stern, zusammen mit einem Brief von PVZ, dass sie das Abo storniert haben und erklären, "keine Rechte aus dem vorliegenden Dokument herzuleiten" biggrin.gif Falls ich aus verlagstechnischen Gründen noch Ausgaben erhalte, soll ich sie als Werbegeschenke behalten, sie verzichten ausdrücklich darauf, die zurückzunehmen.
Ich hab dummerweise aus Ungeduld am Montag noch ein Einschreiben mit ähnlichem Text an VSR geschickt (welches laut Online Sendungsverfolgung bis heute nicht weiter als bis zum von mir aus gesehen nächstliegenden Logistikzentrum gekommen ist o.O). Das hätt ich mir ja nun sparen können.
Aber so insgesamt kann man doch sagen, dafür dass der Stern am Kiosk 3 Euro kostet, ich 2,15 Euro für das Einschreiben ausgegeben hab und um eine Erfahrung reicher bin, hat es sich ja doch irgendwie fast gelohnt, auch wenn's ein bisschen stressig war wink.gif
Viel Erfolg allen die noch nicht "erlöst" sind.
PS: Bis auf §433 BGB hab ich keinen der zitierten Paragraphen gelesen und ich hab auch nicht mit der Verbraucherzentrale gesprochen. Aber klingt besser wenn man mit dem halben BGB droht. ProfilPM
Was soll ich sagen, nach ca. 2 Wochen (denk mal auch wegen Weihnachten) kam dann dieser Brief:
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Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung vom 16.12.2008
Wir haben den Vertrag storniert. Gleichzeitig erklären wir, aus dem zugrunde liegenden Vertrag keinerlei Rechte mehr herzuleiten.
Sollten aus verlagstechnischen Gründen noch weitere Exemplare zugestellt werden, so bitten wir diese als kostenlose Werbeexemplare zu betrachten. Auf die Rücksendung gelieferter Hefte wird ausdrücklich verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen i.a. - Frau xxxxxxxx
Naja, weil ich mir erst nicht sicher war, hab ich das erste Heft zurückgeschickt per Einschreiben an den Absender (Ein Postfach).