Bevor ich jetzt schlaue Sprüche bekomme, es würde in Forum stehen: Keine Einschreiben hinschicken! Hab ich auch gelesen.
diesen blödsinn habe ich hier schon mehrfach gelesen. irgendjemand verlinkte sogar zu einer scheinbaren begründung dafür. in erster instanz gibt es einen wie auch immer gearteten vertrag, in zweiter instanz will das ding gekündigt werden und der empfänger will natürlich nach möglichkeit nichts davon wissen. das ist grundlagenvorlesung privatrecht! natürlich kann es sein, daß da theoretisch jemand einen leeren briefumschlag hinschickt, aber das ist wie geschrieben nur theoretisch der fall. die beweislast kehrt sich in diesem fall um (insofern es keine irgendwie gearteten nebenerscheinungen gibt, z.b. zusätzliche telefonate, whatever). die absicht der kündigung ist eindeutig erkennbar und nun ist der empfänger in der pflicht, zu beweisen, daß er da eine scheibe toastbrot geschickt bekommen hat. ich habe bewußt solche dummenbeispiele gewählt, damit es jeder zufällig über den thread solpernde sofort rafft. es ist also sehr wohl sinnvoll ein einschreiben mit einer irgendwie gearteten rückmeldung zu nutzen, da so ein beweisstück in euren händen liegt.
btw: es wäre sinnvoll den link zu löschen der behauptet, daß ein einschreiben mit empfangsbestätigung, sinnlos ist.hier scheint er ja für einige verwirrung zu sorgen.
Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 18 Mar 2009, 01:49 bearbeitet